Über Dr. Walther Graf
Dr. Walther Graf ist Gründungspartner der Kanzlei. Er berät und vertritt seit über 25 Jahren Unternehmen und Individualpersonen in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Kartellordnungswidrigkeitenrechts. Sein Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von Korruptions-, Wettbewerbs- und Kapitalmarktdelikten bis hin zu komplexen Ermittlungen in Cum/Ex-Sachverhalten.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaft in Bielefeld und Bonn
- Promotion im Strafprozessrecht („Rasterfahndung und Organisierte Kriminalität“)
- Zulassung als Rechtsanwalt und Eintritt in die Kanzlei Redeker Sellner Dahs 1998
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2001
- Gründung und Namenspartner der Kanzlei Feigen Graf seit 2001
Spezialisierungen
- Arbeitgeberstrafrecht
- Kartellbußgeldverfahren
- Umweltstrafrecht
- Bankstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Untreue-Verfahren
- Cum/Ex-Verfahren
- Produktstrafrecht
- Wettbewerbsstrafrecht
- Kapitalmarktstrafrecht
- Steuerstrafrecht