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Die Stadt Karlsruhe ist alleinige Eigentümerin der Verkehrsgesellschaft AVG. Um eine Direktvergabe zu ermöglichen, schlossen sich bereits 2019 mehrere Behörden zusammen: das Land Baden-Württemberg, die Städte Karlsruhe und Heilbronn, die Landkreise Karlsruhe und Germersheim sowie der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd. Somit konnte statt einer regulären Ausschreibung das sogenannte Karlsruher Modell fortgeführt werden. Demnach ist nicht nur der öffentliche Straßenpersonennahverkehr in der Innenstadt, sondern auch der Schienenpersonennahverkehr im Karlsruher Umland in den Verkehrsleistungen inbegriffen. Der Vertrag ist auf 15 Jahre festgesetzt und sichert rund 2.800 Arbeitsplätze der AVG.