Juve Plus Stellenabbau

Restrukturierung bei Ford: Diese Berater sind im Einsatz

Ford hat einen wichtigen Meilenstein in der geplanten Restrukturierung der deutschen Werke erreicht. Der Autobauer und die IG Metall haben sich auf Regelungen für den geplanten Stellenabbau in Deutschland verständigt. Der ausgehandelte Schutzschirm im Insolvenzfall gilt jedoch bislang nur für die Mitarbeitenden am Kölner Stammsitz.

Teilen Sie unseren Beitrag
Hinkt den Umsatzerwartungen hinterher: Die Elektroflotte von Autobauer Ford.

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Einigung folgte auf einen Streik im Mai – den ersten in der Geschichte von Ford in Köln. Bis Ende 2027 sollen am Standort Köln rund 2.900 Arbeitsplätze wegfallen. Die Vereinbarung sieht Abfindungen, Regelungen zur Altersteilzeit und einen finanziellen Schutzschirm für Rentnerinnen und Rentner vor. Letzterer greift im Falle einer theoretisch möglichen Insolvenz der deutschen Ford-Tochter. Der Stellenabbau soll laut Betriebsrat überwiegend über freiwilliges Ausscheiden erfolgen. Die Abfindungen seien „großzügig und deutlich besser als üblich in der Automobilbranche“, so Benjamin Gruschka, der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats. Für Unmut sorgte die Einigung im Ford-Werk in Saarlouis, das um seine vor einem Jahr ausgehandelten Abfindungen, Jobgarantien und die geplante Transfergesellschaft bangt. Die Verhandlungen mit dem dortigen Betriebsrat sind noch nicht abgeschlossen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema