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Die Brüsseler Behörde hatte im Juli vergangenen Jahres ein Verfahren gegen den Verlag, den Großhändler und den Börsenverein eröffnet und den Beteiligten vorgeworfen, den österreichischen Internet-Buchhändler Libro in unzulässiger Weise boykottiert zu haben. Libro hatte versucht, die in Deutschland gültige Buchpreisbindung durch billigere Internet-Verkäufe – auch über Filialen in Deutschland – zu unterlaufen. Mehrere deutsche Verleger stellten daraufhin ihre Lieferungen an Libro ein. In dem komplexen Verfahren stand zugleich die Abklärung des so genannten Sammelreverses (der in Deutschland geltenden Buchpreisbindung) zur Debatte. Die Kommission stellte das Verfahren ein, nachdem sich die beteiligten Parteien auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt hatten. Die Erklärung stellt klar, dass die Buchpreisbindung nach dem Sammelrevers der deutschen Verleger und Buchhändler grundsätzlich nicht für grenzüberschreitende Verkäufe an Endkunden in Deutschland gilt. Ergibt sich jedoch aus objektiven Umständen, dass eine Umgehung der Preisbindung durch einen reversgebundenen Händler vorliegt, so ist der Sammelrevers ausnahmsweise auch bei solchen grenzüberschreitenden Verkäufen anwendbar. Wichtig für die Buchbranche ist das mit dem Verfahren erreichte Negativattest: Die EU Kommission hegt keine kartellrechtlichen Bedenken gegenüber der deutschen Buchpreisbindung.