Das Gemeinschaftsunternehmen erbringt Dienstleistungen für Mautbetreiber und Anbietern von Tankkarten zur Mautzahlung. Das Bundeskartellamt gab dem Deal seine Zustimmung. Wegen der Beteiligungshöhe, und weil beide Joint-Venture-Partner im Kraftstoffmarkt aktiv sind, musste das Joint Venture angemeldet werden.
Berater BP Europa
Inhouse Recht (Bochum): Keine Nennungen
Statoil Fuel & Retail
Inhouse Recht (Oslo): Nele Laidvee (Leiterin Legal Compliance)
Berater BP Europa/Statoil Fuel & Retail
Wagner Legal (Hamburg): Eckart Wagner (Kartellrecht)
Lawentus (Hamburg): Dr. Tilman Rückert (Corporate)
Schönherr (Wien): Volker Weiss (Kartellrecht)
Hintergrund: Zu Beginn der Verhandlungen über das Joint Venture und bei der Gestaltung der entsprechenden Verträge waren zwei der beteiligten externen Anwälte noch Partner der Hamburger Kanzlei Corinius. Im Verlauf der letzten Monate gründeten Wagner und Rückert aber jeweils eigene Kanzleien.
Beide haben Erfahrung mit der Mineralölbranche. Corporate-Anwalt Rückert beriet etwa den Insolvenzverwalter von Petroplus bei Abverkäufen. Kartellrechtler Wagner beriet unter anderem den Arbeitskreis der Belieferer von Bundesautobahntankstellen zur Strukturierung des Kraftstoffvertriebs und gegenüber Autobahn Tank & Rast. Wagner und Rückert waren hier als ‚Counsel to the Project‘ für beide Unternehmen tätig.