Kooperation in Krisenzeiten

Pusch Wahlig berät McDonaldʼs bei Partnerschaft mit Aldi

Ungewöhnliche Partnerschaft: Mitarbeiter von McDonaldʼs werden in den nächsten Wochen beim Discounter Aldi dabei helfen, den durch die Corona-Krise ausgelösten Kundenansturm zu bewältigen.

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Holger Thomas
Holger Thomas

McDonaldʼs-Mitarbeiter, die von dem eingeschränkten Betrieb durch die Corona-Krise betroffen seien und trotzdem ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen wollten, würden im Zuge der Personalpartnerschaft gezielt an Aldi vermittelt, teilten die Unternehmen mit. Dort würden sie nach Bedarf eingesetzt und zu den bei Aldi üblichen Konditionen befristet eingestellt. Nach dem Einsatz können sie wieder zu McDonaldʼs zurückkehren.

Jeder Einzelne ist in Deutschland aktuell aufgefordert, seinen Teil zur Bewältigung der Krise beizutragen. „Mit dieser Lösung schaffen wir das und bieten gleichzeitig eine klassische Win-Win-Situation: Unsere Mitarbeiter können – wenn sie das wollen – weiter beschäftigt werden. Gleichzeitig profitiert Aldi von zusätzlichen Ressourcen“, sagte der Deutschlandchef von McDonaldʼs Holger Beeck.

Die Beschäftigten bei McDonaldʼs, Burger King und Co. bekommen während der Corona-Krise außerdem mehr Geld im Fall von Kurzarbeit. Die Entgelte werden über das normale Kurzarbeitergeld hinaus auf 90 Prozent des alten Nettoeinkommens aufgestockt, zudem verzichten die Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen, wie der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilten. Das ist der Inhalt einer Zusatzvereinbarung zum erst kürzlich geschlossenen Tarifvertrag für die rund 120.000 Beschäftigten der Systemgastronomiebranche.

Das deutsche Gastgewerbe hat Gewerkschaftsforderungen nach einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitgeber allerdings zurückgewiesen. Diese seien „wirtschaftlicher Irrsinn und würden viele Betriebe direkt in die Insolvenz treiben“, erklärte der Branchenverband Dehoga. „Nur so, nicht durch unerfüllbare Forderungen an die Arbeitgeber, deren Liquidität gerade gegen Null schrumpft, kann ein Schutzschirm über Betriebe und Beschäftigte aufgespannt werden.“

Berater McDonaldʼs/Bundesverband der Systemgastronomie
Pusch Wahlig (Frankfurt): Dr. Holger Thomas (Arbeitsrecht)
Inhouse (McDonaldʼs; München): Sandra Mühlhause (Personalvorständin), Ralf Hamel (Leiter Arbeitsrecht)
Inhouse (BDS; München): Andrea Belegante

Berater Aldi
Schmidt von der Osten & Huber (Essen): Dr. Christian Mehrens, Dr. Almut Gathmann (beide Arbeitsrecht) – aus dem Markt bekannt

Berater Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Inhouse Recht (München): Freddy Adjan (stellvertretender Vorsitzender)

Hintergrund: Pusch Wahlig-Partner Thomas berät den BDS sowie McDonaldʼs schon lange in arbeitsrechtlichen Fragen. Er brachte die Beziehungen schon mit, als er 2016 von WilmerHale zu Pusch Wahlig wechselte. Thomas begleitete den BDS deshalb bei der Zusatzvereinbarung für die durch die Corona-Krise bedingte Kurzarbeit. McDonaldʼs, deren Personavorständin Mühlhause auch Präsidentin des BDS ist, setzte bei der Ausgestaltung der Vereinbarungen mit Aldi dann ebenfalls auf das Team von Pusch Wahlig.

Schmidt von der Osten & Huber war als Beraterin für Aldi mit dabei. Die Essener Kanzlei fungiert bekanntermaßen als ausgelagerte Rechtsabteilung des Discounters. (Christiane Schiffer; mit Material von dpa)

Wir haben den Artikel am 26.03.2020 aktualisiert.

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