Vor allem für Familienunternehmen ist dies eine Option, denn ähnlich wie bei einer AG & Co. KGaA können die Gesellschafter ihren Einfluss auf das Unternehmen erhalten. Zwar gibt es einen Aufsichtsrat, dieser kann jedoch nicht bei Personalentscheidungen wie der Bestellung des Vorstands eingreifen.
Obi hat seinen Sitz in Wermelskirchen und gehört zu rund 75 Prozent der Tengelmann-Gruppe, die restlichen Anteile hält die Lueg-Gruppe als Minderheitsgesellschafter. Im Geschäftsjahr 2011 hatte die Baumarktkette einen Umsatz von 6,67 Milliarden Euro erwirtschaftet. Rund 40.000 Mitarbeiter in 13 Ländern arbeiten in dem Unternehmen.
Berater Obi
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Dr. Thomas Müller-Bonanni (Arbeitsrecht), Dr. Christoph Nawroth (Gesellschaftsrecht); Associates: Dr. Martin Gisewski (Gesellschaftsrecht), Dr. Christian Mehrens (Arbeitsrecht)
Hintergrund: Zwischen Freshfields und der Obi Group Holding bestehen bereits seit Längerem Mandatskontakte. So berät das Arbeitsrechtsteam soweit bekannt regelmäßig zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.