Einigung im Tengelmann-Streit

Haub-Brüder regeln weiteren Anteilstransfer mit Binz, Schüppen und Morgan Lewis

Die Brüder Christian und Georg Haub haben ihren Zwist beigelegt. Die Gesellschafter der Tengelmann-Gruppe haben sich geeinigt, dass Christian Haub in den kommenden drei Jahren die Anteile von Georg Haub erwerben kann.

Teilen Sie unseren Beitrag

Mit der Einigung hat der aktuelle Tengelmann-CEO ein anhängiges Verfahren um die Ausschüttung von Rücklagen aus dem Weg geräumt und wird mit seinem Familienstamm zukünftig alleiniger Eigentümer  des milliardenschweren Handelsunternehmens.

Mark Binz

Über die Abmachung zwischen den Haub-Brüdern hatte zuerst die Lebensmittelzeitung berichtet. Demnach habe Georg Haub eine Klage beim Landgericht München zurückgezogen, die sich gegen den Firmenchef richtete. Darin ging es um die Frage, ob der CEO mit einer Zweidrittelmehrheit im Gesellschafterkreis berechtigt war, Rücklagen des Tengelmann-Konzerns aufzulösen, oder ob es dafür einer Dreiviertel-Mehrheit bedurft hätte. In den vergangenen Monaten eskalierte der Streit, laut Presseberichten stand sogar ein Gesellschafterausschluss von Georg im Raum.

2021 hatte Christian Haub die Anteile des Stammes seines tödlich verunglückten Bruders Karl-Erivan Haub erworben und sich damit die Mehrheit von 69 Prozent am Unternehmen gesichert. Um die ersten Raten dafür abzahlen zu können, hatte er Ausschüttungen aus dem Konzern veranlasst. Mit dem zweiten Bruder Georg sollte anschließend eine langfristige Zusammenarbeit im Familienunternehmen ausgehandelt werden, schließlich hält Georg noch 31 Prozent am Konzern. Neben der Rücknahme von Georgs Klage wurde nun ein Ankaufsrecht für dessen Anteile vereinbart, das Christian Haub binnen drei Jahren ausüben kann. Zudem darf Georg Haub künftig allein ein Beiratsmitglied benennen.

Die Unternehmensgruppe Tengelmann erwirtschaftete 2021 einen Umsatz von rund 8,4 Milliarden Euro und beschäftigte etwa 70.000 Mitarbeiter. Die Firmengruppe hält neben Beteiligungen an Obi, Kik und babymarkt.de  auch ein umfangreiches Real-Estate-Portfolio, sowie Venture-Capital-Investitionen.

Berater Tengelmann-CEO Christian Haub
Binz & Partner (Stuttgart): Prof. Dr. Mark Binz (Federführung; Corporate), Dr. Martin Sorg (Steuern)

Ulrich Korth

Berater Georg Haub
Morgan Lewis & Bockius (Frankfurt): Dr. Ulrich Korth (Corporate)
Graf Kanitz Schüppen (Stuttgart): Prof. Dr. Matthias Schüppen (Corporate/Steuern)

Notariat
Lehmann Neunhoeffer Sigel Schäfer (Stuttgart): Dr. Peter Sigel – aus dem Markt bekannt

Hintergrund: Der Stuttgarter Gesellschaftsrechtler Binz steht dem Tengelmann-CEO Christian Haub seit zwei Jahren fortlaufend zur Seite. Er hatte auch schon den ersten Anteilsankauf aus dem Kölner Familienstamm begleitet. Binz verhandelt in der Regel sehr autark und zieht dann in den Schlussphasen seine erfahrenen Partner für die gemeinsame Vertragserstellung hinzu. Hier soll dem Vernehmen nach Steuerberater Sorg involviert gewesen sein, der auch als Wirtschaftsprüfer qualifiziert ist.

Matthias Schüppen

Georg Haub hatte nach JUVE-Informationen den Frankfurter Corporate-Partner Korth von Morgan Lewis mandatiert, um die weitere Konstellation zwischen den Brüdern auszuhandeln. Die prozessrechtliche  Vertretung hatte wiederum der Stuttgarter Gesellschaftsrechtler Schüppen übernommen, der  – so heißt es im Markt – nun auch maßgeblich in die Einigungsverhandlungen eingebunden war.

Im Zuge des Verfahrens wurden nach JUVE-Informationen auch Gutachten eingebracht, die zum einen von der langjährigen Tengelmann-Beraterin Hengeler Mueller und von dem Mannheimer Professor Dr. Carsten Schäfer erstellt wurden. Die Seite von Georg Haub ließ die rechtlichen Fragen hingegen von Eberhard Stilz, früher Präsident des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg, sowie von Prof. Dr. Mathias Habersack begutachten.

Dezember 2022, Anmerkung der Redaktion: Die Einigung zwischen den Brüdern diente zunächst dazu, anhängige Rechtsstreitigkeiten zu beenden und einen neuen Gesellschaftervertrag auszuhandeln. Demnach ist Georg Haub nun berechtigt, einen Vertreter in den Beirat der Tengelmann-Holding zu entsenden und benannte dafür Prof. Dr. Matthias Schüppen von der Kanzlei Graf Kanitz Schüppen & Partner.

Artikel teilen

Lesen sie mehr zum Thema

Deals Verträge besiegelt

Anteilsverkauf soll Familienfrieden bei Tengelmann sichern

Deals Tengelmann-Streit

Erste Einigung zum Milliardendeal mit Binz und Gauweiler erzielt

Verfahren Tengelmann-Streit

CMS, Binz, Hengeler & Co. unterstützen nächste Schritte