Hintergrund

Mehr Schubkraft durch KI

Legal Tech läuft künftig kaum noch ohne künstliche Intelligenz. Aber ohne Legal Operations läuft in der Regel weder Legal Tech noch KI. Wie ChatGPT & Co Legal Ops-Manager in Unternehmen auf den Fahrersitz bringen.

von Franziska Jandl

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Als Legal Operations vor gut fünf Jahren anfing, in Rechtsabteilungen einzuziehen, war das Ziel klar: Professioneller und strukturierter sollte es werden, kurz: effizienter. Der Weg dahin war allerdings alles andere als klar. Welche Mitarbeitenden braucht man dafür, welche Kompetenzen müssen sie mitbringen. Mittlerweile hat sich der Bedarf konkretisiert, allerdings zugleich auch die Weiterentwicklung beschleunigt. Sicher ist: Der Legal Operations-Trend hält an. Das zeigen nicht nur die vergangenen JUVE-Inhouse-Umfragen, auch der aktuelle Rechtsabteilungsreport von KPMG Law kommt zu diesem Schluss: Demnach will etwa jede zweite Rechtsabteilung ihre Prozesse und Arbeitsabläufe optimieren. Und der Anteil der Legal-Operations-Beschäftigten am gesamten Legal-Team ist auf sieben Prozent gestiegen. 2019 waren es gerade mal ein Prozent. Drei Viertel der Top-150-Unternehmen verfügen heute über eine eigene Legal Operations-Einheit. Dagegen gibt es außerhalb dieses Kreises Nachholbedarf, so die Studie: Mit 58 Prozent hat dort erst etwa die Hälfte die Funktion etabliert, obwohl eine Vollzeitstelle für Legal Ops laut KPMG-Studie ab etwa 25 Mitarbeitenden in der Rechtsabteilung sinnvoll ist. Denn nahezu jeder General Counsel steht unter Kostendruck. Häufig geht es darum, mit weniger oder zumindest gleicher Zahl an Köpfen mehr Aufgaben zu schultern.

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.