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Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bestimmen in Deutschland den Zugang zu jedem öffentlichen Amt. So steht es im Grundgesetz. Doch ausgerechnet bei der Besetzung von Richterstellen am Bundesgerichtshof (BGH) gilt dieser Grundsatz nicht. Richterin oder Richter wird dort, wer sich in einem intransparenten Verfahren durchsetzt – nach Kriterien, die nicht gesetzlich fixiert sind. Wer also warum zum BGH gewählt wird oder dort sogar eine Leitungsposition erhält, ist selbst für Insider nicht immer nachvollziehbar.