Hintergrund

Neue Wege nach Karlsruhe

Mehrere Senatsvorsitze am Bundesgerichtshof waren zuletzt monatelang vakant. Die Situation wirft ein Schlaglicht auf eine Dauerdebatte: Sind die intransparenten Verfahren, in denen Bundesrichterinnen und -richter ernannt und befördert werden, noch zeitgemäß? Die Regierung hat Änderungen versprochen – aber die von vielen geforderte grundlegende Reform wird es wohl nicht geben.

von Kai Nitschke

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bestimmen in Deutschland den Zugang zu jedem öffentlichen Amt. So steht es im Grundgesetz. Doch ausgerechnet bei der Besetzung von Richterstellen am Bundesgerichtshof (BGH) gilt dieser Grundsatz nicht. Richterin oder Richter wird dort, wer sich in einem intransparenten Verfahren durchsetzt – nach Kriterien, die nicht gesetzlich fixiert sind. Wer also warum zum BGH gewählt wird oder dort sogar eine Leitungsposition erhält, ist selbst für Insider nicht immer nachvollziehbar.

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.