Hintergrund Sammelklagen

Österreichs langer Weg zur Verbandsklage

Endlich! Es ist da, das neue Verbandsklagen-Regime. Dennoch kritisieren Experten zahlreiche Punkte. Vor allem in den nächsten Jahren dürfte es kaum Vorteile für Verbraucher bringen. Unternehmen haben gar mit Komplikationen bei der Rechtsdurchsetzung zu rechnen. Es bleibt unbefriedigend.

von Angelika Kramer

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Der Verbraucherschutzverein VSV sammelt bereits auf Hochtouren, wie dessen Gründer Dr. Peter Kolba verrät. Sowohl gegen den Verbund als auch gegen die EVN hat der Verein bereits Unterlassungsklagen eingebracht. Die Stromversorger hätten 2022 und 2023 illegale Preiserhöhungen vorgenommen, wird vermutet. Gegen den Verbund, so Kolba, habe man bereits rund 600 Kläger beisammen, gegen die EVN sogar rund 800. Doch damit nicht genug: „Wenn wir die Unterlassungsklagen gewonnen und die Unternehmen nicht gezahlt haben, werden wir auch Abhilfeklagen einbringen“, versichert Kolba. Es tut sich also etwas im Bereich Sammelklagen in Österreich. Schuld daran sind ein neuer Rechtsrahmen, die sogenannte VRUN (Verbandsklagen-Richtlinien- Umsetzungs-Novelle), die seit vergangenem Juli in Kraft ist und neue Akteure, die im QEG oder im Gesetz über Qualifizierte Einrichtungen zur kollektiven Rechtsverfolgung näher geregelt sind. Beide Gesetze sind wiederum auf die EU-Verbandsklagen-Richtlinie zurückzuführen, die bereits im Jahr 2020 erlassen wurde und bis Ende 2022 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt hätte werden sollen.

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