Hintergrund

Post-M&A-Giganten

Streitigkeiten im Nachgang von Deals landen fast immer vor Schiedsgerichten – dafür sorgen Klauseln in den Kaufverträgen. Schiedsgerichte werden in dieser Disziplin auf absehbare Zeit führend bleiben. Doch die Entscheidung für die Privatjustiz ist nicht mehr so selbstverständlich, wie sie mal war. Staatliche Gerichte machen Boden gut.

von Michael Forst

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Im Rechtsmarkt gibt es ‚Wahrheiten‘, die von Anwaltsgeneration zu Anwaltsgeneration weitergetragen werden. Eine davon: Post-M&A-Streitigkeiten trägt man vor Schiedsgerichten aus. Denn diese agierten schneller, internationaler, diskreter und qualifizierter als staatliche Gerichte in Deutschland (und Kanzleien verdienen dort übrigens auch besser). „In unserer Praxis sind Schiedsklauseln in SPAs die Regel, Ausnahmen sind in erster Linie rein gesellschaftsrechtliche Vorgänge einschließlich VC-Finanzierungsrunden und Sonderkonstellationen“, bestätigt Dr. Heiko Gotsche, Co-Leiter der M&A-Praxis und Partner im Düsseldorfer Büro von Latham & Watkins.

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