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Im Rechtsmarkt gibt es ‚Wahrheiten‘, die von Anwaltsgeneration zu Anwaltsgeneration weitergetragen werden. Eine davon: Post-M&A-Streitigkeiten trägt man vor Schiedsgerichten aus. Denn diese agierten schneller, internationaler, diskreter und qualifizierter als staatliche Gerichte in Deutschland (und Kanzleien verdienen dort übrigens auch besser). „In unserer Praxis sind Schiedsklauseln in SPAs die Regel, Ausnahmen sind in erster Linie rein gesellschaftsrechtliche Vorgänge einschließlich VC-Finanzierungsrunden und Sonderkonstellationen“, bestätigt Dr. Heiko Gotsche, Co-Leiter der M&A-Praxis und Partner im Düsseldorfer Büro von Latham & Watkins.