Über Hanns W. Feigen
Hanns Feigen ist Gründungspartner der Kanzlei. Er berät und vertritt seit über 40 Jahren Individualpersonen und Unternehmen in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Kartellrechts. Seine Schwerpunkte liegen unter anderem in den Bereichen des Bank-, Kapitalmarkt-, Umwelt- sowie des Steuerstrafrechts.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaft und Grundlagenstudium der Medizin in Bonn
- Assistent am Lehrstuhl von Prof. Dr. Rudolphi
- Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs 1983
- Partner bei Redeker Sellner Dahs 1987
- Gründung und Namenspartner der Kanzlei Feigen Graf seit 2001
- Of Counsel bei Feigen Graf seit 2025
Spezialisierungen
- Arbeitgeberstrafrecht
- Bankstrafrecht
- Kapitalmarktstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Medizinstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Umweltstrafrecht
- Untreue-Verfahren
- Wettbewerbsstrafrecht