Mit der gleichmäßigen Halbierung aller Gehaltssteigerungen vermeidet CCP die Schieflage, die A&O mit ihrer überarbeiteten Einkommensstruktur für angestellte Anwälte hervorgerufen hatte. Bei A&O war kritisiert worden, dass Associates je nachdem, ob ihre Gehaltserhöhung zufällig vor oder nach einem bestimmten Stichtag liegt, unterschiedlich behandelt werden. Zudem bedeutet der dortige scharfe Schnitt für einzelne Betroffene ein Weniger von 30.000 Euro. Allerdings liegen auch die neuen A&O-Gehälter noch über denen von CCP.
Der deutsche CCP-Managing Partner Hans-Josef Schneider kommentierte den Beschluss: „Der Budgetprozess ist so gut wie abgeschlossen. Wir haben jetzt zum Ende des Wirtschaftsjahres realistische Prognosen zur Einnahmeentwicklungen zugrunde gelegt und uns auf dieser Basis zu diesem Schritt entschlossen.“ Über die exakten Grundlagen der Überprüfung in einem Jahr werde noch nachgedacht. Bei CCP wurde weiter betont, dass die Gehaltseinschnitte auch dazu dienen, Entlassungen zu vermeiden. Bisher habe es keine betriebsbedingten Kündigungen gegeben und es seien auch keine geplant.
Der Frankfurter Associates-Sprecher Peter Schaede erklärte, dass die Mitteilung nicht gerade „geliebt“ wird, aber relativ ruhig aufgenommen wurde. Derzeit würden Termine für Versammlungen abgestimmt, in denen den Betroffenen die Details und Hintergründe näher erläutert werden sollen.