Frauenförderung

Was den Erfolg von Anwältinnen verhindert

Autor/en
  • Eva Lienemann

Immer noch gibt es in Wirtschaftskanzleien gefühlt mehr Frauenförderprogramme als Equity-Partnerinnen. Seit Jahren stagniert der Frauenanteil in der Partnerschaft bei unter zehn Prozent. Auch die aktuelle azur-Erhebung bei 78 Kanzleien, darunter 65 der 100 umsatzstärksten Sozietäten im deutschen Markt, belegt das Ungleichgewicht. Auf dem Weg nach oben stehen den Frauen vor allem Männer im Weg. Aber auch ein unklares Bild von der eigenen Rolle verhindert den Erfolg.

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Die hochqualifizierten Anwältinnen sind da, das zeigt die große Zahlen von Frauen, die bei Großkanzleien einsteigen. Laut aktueller azur100-Daten liegt der Anteil weiblicher Associates mittlerweile bei 41,5 Prozent, selbst auf Salary-Partner-Ebene sind es 25,5 Prozent. Doch dann ist Schluss. Noch immer sind nur knapp zehn Prozent der Vollpartner Frauen.

Auf die Frage, warum nicht mehr Frauen Partnerinnen werden, geben Managing-Partner unterschiedliche Antworten. Viele beten das bekannte Mantra herunter: „Männer und Frauen haben bei uns grundsätzlich die gleichen Karrierechancen.“ Andere legen das nächste Förderprogramm auf oder veranstalten einen Ladies‘ Lunch. Gebracht hat das alles bislang ziemlich wenig, auch wenn eine hehre Absicht dahinterstehen mag.

Frauen wollen immer noch entdeckt werden

Psychologin Gabriele Bollhöfer, seit 2007 Business Coach bei Hogan Lovells, weiß, wann Anwältinnen aus dem Karriereweg in einer Wirtschaftskanzlei aussteigen und warum sie es tun. „Frauen wollen immer noch entdeckt werden“, sagt Bollhöfer. „Wenn das nicht passiert und auch die männlichen Chefs nicht bemerken, dass sie eine geeignete Frau im Team haben, verlassen sie die Kanzlei im dritten oder vierten Berufsjahr.“

Beinahe unbemerkt, wie es scheint, denn nur so erklärt sich, wie ratlos teilweise Managing-Partner reagieren, wenn sie schon wieder eine Top-Anwältin verlieren. Da verabschieden sich Frauen innerlich und proaktiv, bevor die Karriere überhaupt losgeht. Ein Beispiel: „Viele Frauen neigen dazu, sicherheitshalber auf dem Papier ihre Arbeitszeit zu reduzieren“, sagt Dr. Dagmar Entholt-Laudien, Corporate-Partnerin im Hamburger Büro von Taylor Wessing.

Ungleichbehandlung auch beim Gehalt

Dass das Zeitalter der Juristinnen nicht angebrochen ist, zeigt sich auch in einem weiteren Nebenaspekt: der ungleichen Bezahlung. Auch in Wirtschaftskanzleien gibt es einen Gender Pay Gap, wie die Ergebnisse der aktuellen azur-Associateumfrage zeigen. Zwar basieren Ergebnisse zur unterschiedlichen Bezahlung der angestellten Anwälte auf eigenen Angaben und sind somit nicht mit den Gehaltsangaben der Arbeitgeber zu verwechseln. Dennoch ergibt sich im Schnitt für männliche Berufsanfänger ein Jahresfestgehalt von 91.000 Euro, weibliche First-Year-Associates verdienen durchschnittlich nur 82.000 Euro. Das sind knapp zehn Prozent weniger.  (Eva Lienemann)

Mehr zum Thema Frauenförderung in Kanzleien lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkts.

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