Führungswechsel

Advant Beiten ab sofort mit Doppelspitze

Philipp Cotta (59) ist als Managing-Partner von Advant Beiten zurückgetreten. Ab sofort wird die Kanzlei von einer Doppelspitze aus Dr. Guido Krüger (64) und Dr. Detlef Koch (63) geführt. Cotta, seit 2019 im Amt, habe die Position aus persönlichen Gründen niedergelegt, heißt es in der Pressemitteilung der Kanzlei.

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Philipp Cotta

Der Kartellrechtler werde sich wieder der Mandatsarbeit zuwenden sowie weiterhin seine Aufgaben im Board der Advant-Allianz wahrnehmen. Krüger und Koch, beide schon zuvor Mitglieder des Leitungsausschusses, führen die Kanzlei zunächst als Doppelspitze und teilen die bisherigen Aufgaben des Managing-Partners untereinander auf: Die Verantwortung für den HR-Bereich ging auf Krüger über, der als CFO bereits zuvor für die finanziellen Belange der Kanzlei verantwortlich war. Koch verantwortet die Bereiche IT, Kommunikation und Marketing. Beide arbeiten dabei eng mit weiteren Gremien und Funktionen in der Kanzlei zusammen, etwa dem Personal- oder dem Vergütungsausschuss.

Guido Krüger

„Wir danken Philipp Cotta für sein langjähriges Engagement an der Spitze unserer Kanzlei und insbesondere für seine Verdienste hinsichtlich der Vorbereitung, Gründung und Etablierung von Advant“, sagt Detlef Koch. Tatsächlich durchlief die Kanzlei in Cottas Amtszeit zahlreiche Veränderungen und befindet sich weiter im Umbruch. Neben der Gründung der internationalen Allianz und der damit einhergehenden Umbenennung von Beiten Burkhardt in Advant Beiten läutete die Partnerschaft auch intern einen Strategieprozess ein. Cotta war 2019 auf Frank Obermann gefolgt, der die Geschicke der Kanzlei zuvor 15 Jahre lang gelenkt hatte. Ende 2021 wurde Cotta als Managing-Partner bestätigt.

Detlef Koch

Die Amtszeit des zuletzt dreiköpfigen Führungsgremiums endet regulär mit Ablauf des Kalenderjahres 2024. Aufgrund der veränderten Situation wird die Partnerschaft bereits in diesem November unter Federführung von Krüger und Koch über die verschiedenen Szenarien einer Neuaufstellung entscheiden. Dann werde sich entscheiden, ob beide die Kanzlei bis zum Ende der offiziellen Amtszeit gemeinsam weiterführen werden, ob es Neuwahlen gibt oder wieder eine dritte Person in den Leitungsausschuss hineingewählt wird.

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