Wie die BRAK mitteilte, die für die Einrichtung der Postfächer zuständig ist, werde man aufgrund der technischen Gegebenheiten nun abwarten, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist. Im beA-System könnte die Empfangsbereitschaft nicht für einzelne Postfächer gesteuert werden. Beobachter sind optimistisch, dass das Verfahren bis zum geplanten Termin am 29. September abgeschlossen ist und man rechtzeitig mit der Freischaltung für alle beginnen kann.
Bezüglich der Frage, ob Anwälte den Posteingang auch aktiv kontrollieren müssen, will das Bundesjustizministerium per Gesetz eine berufsrechtliche Pflicht bis zum Januar 2018 verankern.
Mehr zum Thema im kommenden JUVE Rechtsmarkt, der am 27. Juni erscheint.