Anwaltsgerichtshof

BRAK darf E-Postfach nur mit Zustimmung freischalten

Die Bundesrechtsanwaltskammer darf das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechtsanwälte freischalten. Der Anwaltsgerichtshof in Berlin hat damit den Anträgen zweier Rechtsanwälte stattgegeben, die gegen die automatische Freischaltung der Postfächer Einspruch eingelegt hatten.

Teilen Sie unseren Beitrag

Wie die BRAK mitteilte, die für die Einrichtung der Postfächer zuständig ist, werde man aufgrund der technischen Gegebenheiten nun abwarten, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist. Im beA-System könnte die Empfangsbereitschaft nicht für einzelne Postfächer gesteuert werden. Beobachter sind optimistisch, dass das Verfahren bis zum geplanten Termin am 29. September abgeschlossen ist und man rechtzeitig mit der Freischaltung für alle beginnen kann.

Bezüglich der Frage, ob Anwälte den Posteingang auch aktiv kontrollieren müssen, will das Bundesjustizministerium per Gesetz eine berufsrechtliche Pflicht bis zum Januar 2018 verankern.

Mehr zum Thema im kommenden JUVE Rechtsmarkt, der am 27. Juni erscheint.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema