Anwaltschaft uneins über Nutzungspflicht zum Elektronisches Anwaltspostfach

Der Eintritt in das elektronische Zeitalter von Justiz und Anwaltschaft gestaltet sich immer schwieriger. Gut einen Monat nach dem anvisierten Starttermin zum Jahreswechsel, der Ende vergangenen Jahres kurzfristig verschoben wurde, zeigt sich die Anwaltschaft uneins über die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Wie aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums an den Berliner Anwalt Dr. Martin Delhay hervorgeht, besteht für Anwälte vorerst keine Pflicht, das beA zu nutzen.

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In dem Schreiben heißt es, dafür seien bislang keine gesetzlichen Grundlagen vorgesehen. Das Bundesjustizministerium strebe aber eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung einer berufsrechtlichen Pflicht zur Nutzung des beA ab dem 1. Januar 2018 an.

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