Anwaltschaft uneins über Nutzungspflicht zum Elektronisches Anwaltspostfach
Der Eintritt in das elektronische Zeitalter von Justiz und Anwaltschaft gestaltet sich immer schwieriger. Gut einen Monat nach dem anvisierten Starttermin zum Jahreswechsel, der Ende vergangenen Jahres kurzfristig verschoben wurde, zeigt sich die Anwaltschaft uneins über die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Wie aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums an den Berliner Anwalt Dr. Martin Delhay hervorgeht, besteht für Anwälte vorerst keine Pflicht, das beA zu nutzen.
In dem Schreiben heißt es, dafür seien bislang keine gesetzlichen Grundlagen vorgesehen. Das Bundesjustizministerium strebe aber eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung einer berufsrechtlichen Pflicht zur Nutzung des beA ab dem 1. Januar 2018 an.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.