Mit einer Grundgesetzänderung soll das Bundesverfassungsgericht in Zukunft besser vor politischer Einflussnahme und Blockade geschützt werden. Den Weg dorthin hat am Donnerstag der Bundestag geebnet. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten der ehemaligen Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der Union für den parteiübergreifenden Gesetzentwurf.
600 Abgeordnete votierten für den Gesetzentwurf, 69 dagegen. Damit lag das Ergebnis deutlich über der nötigen Zweidrittel-Mehrheit. Als zweiter Schritt ist noch die Zustimmung des Bundesrats notwendig. Die Länderkammer wird sich schon am Freitag (20. Dezember) mit dem Entwurf beschäftigen. Auch dort wird mit einer großen Mehrheit gerechnet.
Einfache Mehrheit reicht nicht mehr
Mit dem neuen Gesetz soll präventiv verhindert werden, dass extreme Parteien Einfluss auf die Arbeit des höchsten deutschen Gerichts nehmen könnten. Denn bislang können die Abgeordneten mit einfacher Mehrheit – anders als das Grundgesetz – das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ändern. Beispielsweise könnten Strukturen des Gerichts ganz abgeschafft oder beliebig umgestaltet werden. Das ist nun nicht mehr möglich.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes sind darin unter anderem die Anzahl der Senate (zwei) sowie die Anzahl der der Richterinnen und Richter (16) geregelt. Gleiches gilt für die Altersgrenze von 68 Jahren sowie eine einmalige Amtszeit von maximal zwölf Jahren.
In Polen und Ungarn konnte die Politik ihren Einfluss auf die Gerichte in den vergangenen Jahren deutlich steigern. Sei es durch die Schaffung neuer Senate oder die Herabsetzung der Altersgrenze für neue Richterstellen an den Verfassungsgerichten.
Stärkerer Schutz auch für Landesverfassungsgerichte?
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte das Ergebnis der Bundestagsabstimmung ausdrücklich. „Dass hier die demokratischen Parteien fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen haben, ist für unseren Rechtsstaat und die Bürgerinnen und Bürger ein enorm wichtiges Signal“, so DAV-Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass der Schutz der Gerichte damit noch lange nicht abgeschlossen sei. Speziell mit dem Blick auf die Landesverfassungsgerichte: „In Thüringen wurde versäumt, rechtzeitig entsprechende Verfassungsänderungen auf den Weg zu bringen.“ Diesen Fehler dürften andere Bundesländer nicht wiederholen.
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) war mit dem klaren Votum des Bundestags zufrieden. „Wir müssen den Rechtsstaat schützen und verteidigen – gerade in schweren Zeiten. Dazu gehört die Stärkung des Bundesverfassungsgerichts. Der Rechtsstaat duldet keinen Aufschub, kein Zögern und kein Zaudern. Ich bin beruhigt, dass wir uns in die richtige Richtung bewegen“, erklärte BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.