Faulenbach war bis zuletzt Richter am Arbeitsgericht Bonn. Im Zuge seiner 15-jährigen Laufbahn in der Arbeitsgerichtsbarkeit war er außerdem für das Landesarbeitsgericht Köln, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt sowie das zuständige Bundesministerium tätig. Schon während seiner Tätigkeit als Richter begleitete Faulenbach regelmäßig Einigungsstellen, häufig im Zusammenhang mit fliegendem Personal.
Künftig wirbt er unter ‚Daniel Faulenbach Konfliktlösung im Arbeitsrecht‘ um Vertrauen. Sitz seiner Gesellschaft ist Bonn.
Mit Faulenbach gibt es nun einen weiteren professionellen Einigungsstellenvorsitzenden. Bereits seit mehreren Jahren ist zu beobachten, dass sich die Szene zunehmend professionalisiert. Auch wenn ein großer Teil der betrieblichen Einigungsstellen weiterhin mit Richtern aus der Arbeits- und Landesarbeitsgerichtsbarkeit besetzt wird, sind in den vergangenen Jahren immer mehr hauptberufliche Einigungsstellenvorsitzende hinzugekommen. Neben mehr gestalterischer Freiheit spielen auch wirtschaftliche Gründe eine Rolle. Viele Gerichte, darunter auch das LAG Köln, schreiben in der Regel vor, wie viele Einigungsstellen pro Richter pro Jahr erlaubt sind oder deckeln das Gesamthonorarvolumen.
Vor Arbeitsgerichten geht es in der Regel um die Klärung von Rechtsfragen, während Einigungsstellen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsgesetz beilegen sollen. Gegenstand sind meist Maßnahmen, für die eine Mitbestimmung des Betriebsrates notwendig ist, wie zum Beispiel die Einführung eines neuen IT-Systems.