Ashurst

Kanzlei hält Gewinnbeteiligung zurück

Zahlreiche Ashurst-Anwälte müssen ihren Gürtel enger schnallen: Die Kanzlei hält die vierteljährliche Gewinnbeteiligung ihrer Equity-Partner zurück. Dies bestätigten der Kanzlei nahestehende Quellen gegenüber JUVE. Zuerst vermeldet hatten dies gestern britische Branchenmedien. Die Beteiligungen sollen nicht vor 2017 ausgezahlt werden. Die Kanzlei wollte das auf Nachfrage nicht kommentieren, beruft sich aber auf ein konservatives Finanzmanagement. Man wolle kein Geld leihen, um Gewinne von Partnern zu finanzieren.

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Die britischen Medienberichte brachten die Maßnahme in Verbindung mit einer hohen Steuerzahlung, die die Kanzlei Anfang des Jahres leisten musste, bei der es aber JUVE-Informationen zufolge um eine übliche zu Jahresbeginn anfallende Steuerzahlung gehandelt hat. Ausschlaggebender für die verzögerte Ausschüttung der Gewinnbeteiligung soll demgegenüber der Umstand sein, dass der weltweite Umsatz der Kanzlei zweimal hintereinander zurückgegangen ist, zuletzt von 561 Millionen auf 505 Millionen Pfund im Ende April abgeschlossenen Geschäftsjahr 2015/16, der Profit per Equity-Partner (PEP) sank gar um 19 Prozent auf 603.000 Pfund.

Für das laufende Finanzjahr liege die Kanzlei gut im Plan,zitiert das Portal ‚Legal Business‘ aus einem internen Memo, die Quartalsausschüttungen würden demnach aber dennoch zurückbehalten. Dies betrifft sowohl die Verteilung für das erste Quartal, die im Februar hätte stattfinden sollen als auch die für August geplanten Ausschüttungen, wie JUVE erfuhr.

Die Kanzlei erklärte dazu auf Anfrage: „Was wir Partnern zahlen oder nicht zahlen, kommentieren wir nicht. Im Hinblick auf unser Cash-Management haben wir immer einen konservativen, umsichtigen Ansatz verfolgt. Unser Grundsatz ist, dass wir uns kein Geld leihen, um Gewinne an unsere Partner auszuzahlen.“

Als eine Reaktion auf die zwei Jahre in Folge gesunkenen Umsätze und zahlreichen Weggänge hat Ashurst zum August unter anderem ihr Vergütungssystem reformiert und den davor recht strikten Lockstep aufgeweicht. Dieser orientierte sich bislang vor allem an der Dauer der Kanzleizugehörigkeit. Das neue System erlaubt demgegenüber eine stärkere Belohnung von Leistungsträgern, unabhängig von der Länge ihrer Kanzleizugehörigkeit. So erhöhte die Sozietät etwa die Zahl der maximal erreichbaren Punkte von 65 auf 75. National und international musste Ashurst zuletzt die Verluste zahlreicher langjähriger Partner hinnehmen, aus dem Management verließ auch CFO Brian Dunlop die Kanzlei. Als neuer Managing-Partner steht seit Anfang Juni Paul Jenkins an der Spitze der britischen Kanzlei. Der bisherige Co-Chef der Finanzpraxis folgte auf James Collis.

Ihrer Kanzlei finanziell unter die Arme greifen mussten zuletzt auch die Partner von King & Wood Mallesons, die indes im Gegensatz zu den Ashurst-Partner nicht nur länger auf Gewinnausschüttungen warten müssen, sondern aktiv Kapital einbringen. Die Partnergemeinschaft stimmte Ende Juli einer Rekapitalisierung zu und stockte nach JUVE-Informationen den Kredit der Kanzlei bei Barclay’s von 20 auf 25 Millionen Pfund auf. Außerdem reißen Gerüchte nicht ab, die Kanzlei hätte auch im vergangenen Monat keine Gewinnbeteiligung ausgeschüttet.

Lesen Sie zu der Reform des Vergütungssystems auch den Kommentar: Überfälliger Umschwung bei Ashurst

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