Die Trennung erfolgt einvernehmlich, wie beide Seiten betonen. Wo sich die Gelegenheit biete, so Bartosch, werde man in Zukunft gerne miteinander weiterarbeiten, aber eben aus verschiedenen Einheiten heraus. Zumal, wie der Münchner Lutz Abel-Partner Dr. Mathias Mantler sagt, „die interdisziplinäre Zusammenarbeit stets sehr angenehm und zielführend“ gewesen sei.
Bartosch zählt zu den wenigen Anwälten, die sich ganz auf die Beratung im europäischen Beihilferecht konzentrieren, wo typischerweise darum gestritten wird, ob und inwieweit staatliche Finanzhilfen den Wettbewerb verzerren. Im Rahmen des Verkaufs der HSH Nordbank an private Investoren etwa war er zusammen mit einem Arbeitsrechtler von Lutz Abel für den HSH-Nordbank-Betriebsrat tätig. Außerdem beriet er zuletzt den Fachverband Deutscher Spielhallen und Spielkisten, dort ging es an der Schnittstelle zu steuerlichen Themen um eine beihilferechtliche Beschwerde gegen die so genannte Wirtschaftlichkeitsgarantie für öffentliche Spielbanken. Regelmäßig wird er aber auch von der öffentlichen Hand mandatiert, so etwa vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium.
Bartosch betreibt seine Kanzlei in Bürogemeinschaft mit einer Gruppe von erfahrenen Europarechtsspezialisten, die teils eine gemeinsame Geschichte in der früheren Kanzlei Kemmler Rapp Böhlke & Crosby verbindet. Dazu zählt beispielsweise auch die britische Anwältin Jane Golding, die sich als Vorsitzende der Organisation British in Europe regelmäßig für die Belange von brexitbetroffenen Briten in EU-Mitgliedsstaaten zu Wort meldet.