Erst am 17. Dezember will der Bundestag über das Gesetz beraten und es dem Bundesrat überweisen. Da niemand ernsthaft damit rechnet, dass die Länderkammer von ihren Einspruchsmöglichkeiten Gebrauch macht, hängt es dann vom Bundespräsidenten ab, ob das Gesetz zum Januar 2016 in Kraft tritt.
Seit bekannt wurde, dass der Bundestag sich mit der geplanten Einführung des Syndikusrechtsanwalts erst Mitte Dezember befassen wird, hatten Rechtsexperten darüber spekuliert, dass der Januar-Termin nicht zu halten sein würde. Die Kammern – sofern sie es nicht bereits getan haben – werden jetzt zügig daran arbeiten müssen, den Zulassungsakt in ihren Satzungen zu erfassen. Soweit bekannt, gab es am Montag bereits ein Treffen der Kammervertreter und der Bundesrechtsanwaltskammer, in dem Details der neuartigen Zulassung besprochen werden sollten.