Betriebsratsberater

Windirsch Britschgi & Koll stellt sich neu auf

Die renommierte Arbeitnehmerkanzlei Windirsch Britschgi & Koll ist im Umbruch. Zum Mai verlässt Partner Christopher Koll die Düsseldorfer Einheit und eröffnet eine eigene Kanzlei in Grevenbroich. Kanzleigründer Stefan Bell hatte sich bereits zum Jahresanfang in den Ruhestand verabschiedet. Als neuer Gesellschafter kommt Verdi-Jurist Fabian Wilden. 

Teilen Sie unseren Beitrag
Christopher Koll
Christopher Koll

Koll hat seine gesamte juristische Laufbahn in der Kanzlei verbracht, 2012 wurde er Gesellschafter. Sein Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Arbeitnehmern, Betriebsräten häufig mittelständischer Unternehmen sowie Gesamt- und Konzernbetriebsräten. Zu seinen Mandanten zählen gleichermaßen Unternehmen aus der Automobilbranche, dem Verlagswesen und dem karitativen Bereich.

Zum Mai macht er sich unter dem Namen Koll Rechtsanwälte selbstständig. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist seine Frau Maike Koll mit von der Partie. Die beiden hatten bis 2018 bereits bei Bell & Windirsch Britschgi & Koll zusammengearbeitet. Anschließend arbeitete Koll zwei Jahre als Anwältin bei der Arbeitsrechtskanzlei Schmidt Westphal.

Fabian Wilden
Fabian Wilden

Die beiden verbleibenden Partnerinnen Regine Windirsch (61) und Sigrid Britschgi (58) holen zum Mai den Verdi-Anwalt Fabian Wilden, der zu Beginn seiner Karriere schon in der Kanzlei hospitiert hatte. Gemeinsam firmieren die drei künftig unter Windirsch Britschgi & Wilden. Zum Team gehören außerdem zwei weitere Rechtsanwältinnen. Die Spezialisierung auf die Beratung von Betriebsräten bleibt bestehen.

Seit 2012 war der Tarifrechtsexperte Wilden als Jurist bei Verdi tätig, zuletzt in der Landesbezirksabteilung NRW sowie der Abteilung Tarif- und Arbeitskampfrecht. Er berät regelmäßig Betriebs- und Personalräte und ist zudem Prozessbevollmächtigter in Nordrhein-Westfalen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de