Ziemons wird ihren Kanzleisitz nach Karlsruhe verlegen, Raeschke-Kessler behält das Büro in Ettlingen. Ziemons war vor ihrer Ernennung zur BGH-Anwältin 13 Jahre lang Partnerin bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt. Damals schon war sie auf Konzern-, Aktien- und Bankrecht spezialisiert. Diesen Schwerpunkt wird sie auch in Zukunft fortführen.
Raeschke-Kessler, seit 1986 als BGH-Anwalt zugelassen, ist insbesondere in der Schiedsszene bekannt. Er wird seit vielen Jahren als Schiedsrichter bei nationalen und internationalen Streitigkeiten bestellt. Außerdem vertritt er als BGH-Anwalt in Verfahren, bei denen es um die Aufhebung und Vollstreckung von Schiedssprüchen geht. Auch er wird auf diesem Gebiet weiter arbeiten.
Raeschke-Kessler erklärte auf JUVE-Anfrage, der Trennung seien Meinungsverschiedenheiten vorausgegangen. Ziemons äußerte sich nicht zu den Gründen. Soweit bekannt, wäre der Sozietätsvertrag ursprünglich erst in einem Jahr ausgelaufen.