BGH-Kanzlei

Ziemons & Raeschke-Kessler geht auseinander

Die Anwälte am Bundesgerichtshof Dr. Hildegard Ziemons (56) und Prof. Hilmar Raeschke-Kessler (74) gehen ab dem kommenden Jahr getrennte Wege. Beide werden künftig als Einzelanwälte tätig sein. Ziemons war in der jüngsten Runde von BGH-Zulassungen Ende 2013 ernannt worden und hatte sich damals mit Raeschke-Kessler assoziiert.

Teilen Sie unseren Beitrag
Ziemons_Hildegard
Ziemons_Hildegard

Ziemons wird ihren Kanzleisitz nach Karlsruhe verlegen, Raeschke-Kessler behält das Büro in Ettlingen. Ziemons war vor ihrer Ernennung zur BGH-Anwältin 13 Jahre lang Partnerin bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt. Damals schon war sie auf Konzern-, Aktien- und Bankrecht spezialisiert. Diesen Schwerpunkt wird sie auch in Zukunft fortführen.

Hilmar Raeschke-Kessler
Hilmar Raeschke-Kessler

Raeschke-Kessler, seit 1986 als BGH-Anwalt zugelassen, ist insbesondere in der Schiedsszene bekannt. Er wird seit vielen Jahren als Schiedsrichter bei nationalen und internationalen Streitigkeiten bestellt. Außerdem vertritt er als BGH-Anwalt in Verfahren, bei denen es um die Aufhebung und Vollstreckung von Schiedssprüchen geht. Auch er wird auf diesem Gebiet weiter arbeiten.

Raeschke-Kessler erklärte auf JUVE-Anfrage, der Trennung seien Meinungsverschiedenheiten vorausgegangen. Ziemons äußerte sich nicht zu den Gründen. Soweit bekannt, wäre der Sozietätsvertrag ursprünglich erst in einem Jahr ausgelaufen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema