Schon der Vater, ebenfalls Dr. Hans Dahs, war ein bekannter Strafrechtler. Zu seinen Mandanten gehörte unter anderem Konrad Adenauer. Mit Eintritt in die Sozietät seines Vaters setzte Dahs dessen Arbeit am Bonner Standort der Kanzlei fort.
Auch die Kontakte zur CDU blieben: Bekannt ist insbesondere die Vertretung der CDU-Spitze 1970, als diese sich mit der SPD um die sogenannte ‚Bielefelder Behauptung‘ des damaligen Bundeskanzlers Willi Brandt stritt. Darüber hinaus begleitete Dahs etwa die Deutsche Telekom strafrechtlich.
Bis zuletzt nahm Dahs, dem sehr am wissenschaftlichen Anspruch der juristischen Tätigkeit lag, großen Einfluss auf die Entwicklung des deutschen Strafrechts. Er hat mehrere Standardwerke verfasst. Lange Jahre saß er zudem im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer und in diversen anderen Gremien.
Aber auch eine erfolgreiche Generation neuer Strafverteidiger hat Dahs ausgebildet: Aus seiner Schule kommen – neben dem Redeker-Strafrechtsteam um Prof. Dr. Heiko Lesch – heute überaus erfolgreiche Strafrechtler wie Dr. Hanns Feigen und Dr. Walther Graf von der Kanzlei Feigen Graf sowie Prof. Dr. Alfred Dierlamm von Dierlamm. (Martin Ströder, Astrid Jatzkowski)