De Faria Beckers trennt sich nach nur einem Jahr

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  • JUVE

Namenspartner Alexander de Faria e Castro und Jürgen Beckers haben die Auflösung des erst vor einem Jahr entstandenen Zusammenschlusses De Faria Beckers bekannt gegeben.Der Darmstädter Teil ist wieder unter dem früheren Namen Beckers, Dick & Hartenfels, die Wiesbadener als de Faria & Partner tätig.

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Unternehmenskulturen, die „nicht ineinandergreifen“, und unterschiedliche Erwartungshaltungen in Bezug auf die Geschwindigkeit des Zusammenwachsens hätten zum Ende der Fusion zwischen der Wiesbadener Traditionskanzlei und der Darmstädter IT-Boutique geführt, sagte de Faria. Man habe sich aber auch getrennt, um eine Kooperation zwischen den Büros ungehindert weiterführen zu können.

Die zwei Kanzleien hatten sich im Januar 2001 mit großen Hoffnungen zu einer Verbindung zwischen Old und New Economy entschlossen. Damals erhofften sich die gestandenen Gesellschaftsrechtler und Notaren bei de Faria und die auf IT spezialisierten ehemaligen Unternehmensjuristen bei Beckers erhebliche Synergien aus dem Zusammenschluss (JUVE-Rechtsmarkt 1/01). Beide Kanzleien wollten ihr Dienstleistungsangebot für mittelständische Mandanten ergänzen. Besonders die jungen Anwälten galten damals als treibende Kraft für diesen mutigen Neuanfang in Hessen.

Wenn die Realität zwischenzeitlich anders aussehe, so beide Namenspartner, dann sei dies auf die Unterschiedlichkeit der Arbeitskulturen in beiden Kanzleiteilen zurückzuführen. Mit ihrem gewachsenen Mandantenstamm seien die Wiesbadener stärker individuell ausgerichtet, das Darmstädter Team hingegen arbeite mit seiner hohen Anzahl an internationalen IT-Mandanten stark projektorientiert. Eine forcierte Anpassung der unterschiedlichen Arbeitsweisen hätte möglicherweise beiden Unternehmenskulturen geschadet. Auseinandersetzungen über die Vergütungsstruktur habe es aber nicht gegeben. „Was das Gewinn-Partner-Verhältnis anbelangt, waren wir identischer Meinung“, betonte de Faria.

Beide Kanzleien werden laufende Projekte vor allem im Arbeits- und Gesellschaftsrecht weiterhin gemeinsam betreuen. Die Kooperation in diesen Rechtsgebieten sowie im IT-Recht soll vertieft werden. Beide Teile streben zukünftig ein Wachstum aus eigener Kraft an und wollen auch das Arbeitsrecht als jeweils eigenes Standbein aufbauen.

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