Demokratisch abgewählt

AfD-Mann nicht mehr Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag

Autor/en
  • JUVE

Der Jurist Stephan Brandner wurde am Mittwoch von den Mitgliedern des Rechtsausschusses im Bundestag von seiner Position als Vorsitzender abgewählt. Der Abgeordnete der AfD sieht wie seine Partei das gelebte Parlamentsrecht gebrochen. Alle anderen verweisen auf einen mehrheitsdemokratischen Vorgang.

Teilen Sie unseren Beitrag

„Mit Stimmen aller Fraktionen außer AfD wurde Brandner gerade vom Vorsitz des Rechtsausschusses abgewählt“, twittert Dr. Jan-Marco Luczak, Rechtsanwalt, CDU-Mitglied und Bundestagsabgeordneter kurz nach der Sitzung des Rechtsausschusses. „Das für Demokratie und Rechtsstaat wichtige Amt hat nun seine Würde wieder!“

Ähnlich äußerten sich auch andere Vertreter des Rechtsstaats: Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa wies etwa darauf hin, dass der Vorsitzende des Rechtsausschusses sich darüber bewusst sein müsse, „in besonderer Weise Repräsentant des Rechtsstaats“ zu sein. Dazu gehöre, auch so aufzutreten. Philipp Wendt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, teilt Gnisas Ansicht: „Es war nicht vorstellbar, dass Brandner den Ausschuss weiterführt“, erklärte er am Mittwoch. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenverbands, hält die getroffene Maßnahme des Rechtsausschusses für folgerichtig: „Worte haben Macht, Hass und Hetze sind keine Meinung“, sagte sie im Interview mit Arte.

Der AfD-Politiker aus Thüringen hatte in der Vergangenheit vermehrt den Unmut der Vertreter der übrigen Fraktionen geweckt. Grund für Rücktrittsforderungen und schließlich die Abwahl waren unter anderem seine Reaktionen auf die Terroranschläge in Halle und die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Musiker Udo Lindenberg. Ein Rücktritt kam für Stephan Brandner jedoch nicht infrage.

Brandner selbst bezeichnet seine Abwahl auf Twitter als „rechtswidrig“ und meint, der Bundestag würde „seit über 70 Jahren gelebtes Parlamentsrecht brechen“. Bis auf die Mitglieder der AfD sind alle Ausschussmitglieder der Ansicht, dass eine Abwahl des Vorsitzes möglich ist, auch wenn es in der Geschäftsordnung des Bundestages für diesen Vorgang keine Regelung gibt. Sie argumentieren: Wer mehrheitlich in die Position des Vorsitzenden gewählt wurde, der muss auch mit einer Mehrheitsentscheidung abwählbar sein.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de