Nach der Durchsuchung bei der Deutschen Bank in Frankfurt und an anderen Orten im europäischen Ausland hat die Ermittlungsbehörde inzwischen weitere Details bekannt gegeben. Insgesamt richtete sich die Maßnahme gegen neun Beschuldigte. JUVE-Recherchen zufolge suchte die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auch Beweise gegen Steueranwalt Dr. Hanno Berger, gegen den sie bereits seit mehr als zwei Jahren versucht, einen Fall aufzubauen.
Bislang ging es bei den Ermittlungen gegen Berger vor allem um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte im Bereich der UniCredit-Tochter HVB. Jetzt soll sich die Staatsanwaltschaft unter anderem mit Geschäften ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Bank befassen, die nach ihrem Ausscheiden bei dem Institut mit einer eigenen Luxemburger Gesellschaft Cum-Ex-Geschäfte für Kunden abgewickelt haben sollen. Sie sollen im Rahmen dieser Geschäfte auch Rechtsrat bei Berger gesucht haben.
Wie die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft inzwischen mitteilte führt sie zwei getrennte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten schweren Steuerhinterziehung. Ein Verfahren richtet sich gegen sechs Beschuldigte, das zweite gegen drei Beschuldigte. Sie sollen im Jahr 2008 arbeitsteilig so genannte Cum-ex-Geschäfte getätigt haben. Insgesamt steht ein potenzieller Steuerschaden von 43 Millionen Euro im Raum, der jedoch letztlich nicht eintrat, weil das Finanzamt die Anrechnung verweigerte. Wer die weiteren Beschuldigten vertritt, ist bislang nicht bekannt.
Bergers Verteidiger Prof. Norbert Gatzweiler machte unmittelbar nach der Durchsuchung in einer öffentlichen Erklärung seinem Unmut über die Ermittlungsbehörde Luft. Auch nach all der Zeit könne die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsergebnis präsentieren, das ihren Anfangsverdacht gegen seinen Mandanten bestätige. Nunmehr suche sie nach dem Motto “Den Täter haben wir, die Tat wird sich finden” in anderem Zusammenhang Belastendes aufzutreiben.
Durch die Cum-Ex-Geschäfte, den Handel von Aktien rund um den Dividendenstichtag, sollen dem Staat erhebliche Steuereinnahmen entgangen sein. Erst spät reagierte der Gesetzgeber und schloss eine Lücke im Gesetz. Im Fokus stehen seit Jahren die HVB und die Bank Sarasin, aber auch andere Banken verdienten an den Transaktionen und sahen sich mit Ermittlungen konfrontiert.
Gegen die Deutsche Bank wurden insoweit bislang und werden auch jetzt keine Vorwürfe erhoben. Die Durchsuchung war eine sogenannte Durchsuchung beim Dritten, also nicht beim Beschuldigten. Dennoch war der Zeitpunkt aus Sicht der Bank sicherlich unerfreulich: Erst einen Tag zuvor hatte sie den Austausch ihrer Führungsspitze verkündet und am Tag der Durchsuchung saß Co-Vorstand Jürgen Fitschen im Kirch-Prozess auf der Anklagebank im Landgericht München.
(Aktualisiert am 11. Juni 2015)