Die Frist für die Zustimmung läuft bis zum 24. Juli. Die jeweilige Forderung ging den Partnern heute zu. Betroffen sind alle weltweiten Partner der Kanzlei, sowohl die der globalen LLP als auch die der UK LLP.
Gestaffelte Rückzahlungen
Der Deal sieht vor, dass die Ex-Partner je nach Einkommenshöhe zwischen 10 und 30 Prozent ihrer Vergütungen zurückzahlen, die sie 2011 und 2012 erhalten haben, minimal 25.000 US-Dollar und maximal drei Millionen US-Dollar.
Die Partner wurden in fünf unterschiedliche Einkommens- und Rückzahlungsklassen eingeteilt. Partner, die 2011 und 2012 bis zu 400.000 Dollar verdient haben, sollen 10 Prozent ihrer Vergütungen zurückzahlen, minimal aber 25.000. Partner die zwischen 400.000 und 800.000 verdienten, werden mit 15 Prozent zur Kasse gebeten, und für die Partner, die bis zu zwei Millionen Dollar mit nach Hause nahmen, fallen 20 Prozent des Verdienstes an. Mit 25 Prozent sollen Topverdiener mit einem Einkommen zwischen zwei und drei Millionen einstehen, diejenigen, die auf mehr als drei Millionen Dollar kamen, sogar mit 30 Prozent.
In die niedrigste Kategorie fallen 378 Partner, in die Höchste immerhin 21 Partner. Die Maximalsumme von drei Millionen Dollar sollen aber lediglich zwei Partner zurückzahlen, die in den beiden Jahren mindestens zehn Millionen Dollar verdienten. Insgesamt sind 709 Partner betroffen, 371, die Dewey vor 2012 verließen und 338 Partner, die zum Jahresbeginn für die Kanzlei tätig waren.
Neben den Rückzahlungen für Vergütungen in Höhe von 287,5 Millionen Euro kommen auch Forderungen für ausstehende Einlagen auf die Anwälte zu, insgesamt 8,2 Millionen Dollar. Weitere 18,6 Millionen Dollar fallen an für Steuervorauszahlungen, die Dewey geleistet und noch nicht von ihren Partnern eingefordert hatte.
Abwicklung der Kanzlei nach Chapter 7, wenn Plan misslingt
Bis zu 103 Millionen US-Dollar sollen dadurch zurück fließen. Kommen nicht mindestens 50 Millionen US-Dollar zusammen, wird das Gericht dem Vergleichsvorschlag nicht zustimmen. In dem Fall wird nach Ablauf einer Frist bis zum 31. Juli die Dewey-Pleite in ein Chapter-7-Verfahren umgewandelt.
Dewey hatte eine beaufsichtigte Insolvenz nach Chapter 11 beantragt, die auf Reorganisation und Restrukturierung der Schulden und anderweitiger finanzieller Verpflichtungen abzielt. Demgegenüber zielt Chapter 7 auf die reine Abwicklung und umgehende Veräußerung sämtlicher Unternehmenswerte ab. Sollte der Plan gelingen, wäre es der erste seiner Art in der Historie aller Kanzleipleiten und würde aller Voraussicht nach ein zügiges Fortschreiten des Chapter-11-Verfahrens ermöglichen. Im Regelfall werden Partner noch Jahre nach dem Niedergang ihrer Kanzlei mit Rechtsstreits konfrontiert.
Reaktionen auf Vergleichsvorschlag
Ein Ex-Dewey-Partner sieht in dem Vergleichsvorschlag einen deutlichen Vorteil für die Partner mit schlechten Umsätzen und die Spitzendverdiener, die vielfach von hohen Garantiesummen profitierten. „Diejenigen, die im Vergleich am härtesten getroffen werden, sind die produktiven Partner in der Mitte der Einkommenspyramide“, sagte er gegenüber dem britischen Branchenmagazin ‚The Lawyer‘.
Dass der Vergleich nicht vorsieht, dass Partner mit besonderer Management-Verantwortung stärker zur finanziellen Verantwortung gezogen werden, ist ebenfalls ein Punkt, der vielen Partnern aufstoßen könnte.
Ein deutscher Partner war überrascht über die Höhe der Forderungen und zugleich noch unentschlossen über die weitere eigene Entscheidung. „Ich muss die Rahmenbedingungen des Vorschlags erst einmal prüfen, aber vom Bauchgefühl her neige ich spontan dazu, dem Vergleich in der Höhe nicht zuzustimmen“.
Neben den jetzigen Rückforderungen stehen in den kommenden Wochen ebenfalls Zahlungen im Raum, mit denen möglicherweise Partner konfrontiert werden, die noch nicht abgeschlossenes Geschäft mit in ihre neuen Einheiten transferierten. Mögliche Klagen in solchen Angelegenheiten, sogenannte Jewel v. Boxer-Claims könnten sich in einer Größenordnung von bis zu 60 Millionen Dollar bewegen. (René Bender)