Die kurzfristige Massenentlassung teilte die Kanzlei den Mitarbeitern erst am Montag mit. Darauf folgte prompt die erste Klage einer Angestellten. Vittoria Conn, eine Angestellte der Dokumentationsabteilung, fordert von Dewey die Bezahlung von 60 weiteren Arbeitstagen, weil die Sozietät die Mitarbeiter nicht hinreichend über die bevorstehende Kündigung informiert hat. Daraus könnte eine Massenklage entstehen. Nach den US-Bundesgesetzen sowie des Staates New York müssen Mitarbeiter 60 bis 90 Tage vor Massenentlassungen informiert werden.
Weiteres Ungemach droht der unmittelbar vor dem Kollaps stehenden Sozietät auch durch die Arbeit der Pension Benefit Guaranty Corporation, die gestern die Kontrolle über die Pensionspläne der Kanzlei übernommen hat. Die Aufsichtsbehörde trägt nun die Verantwortung für die insgesamt 1.800 aktuellen und künftige Pensionäre der Sozietät. Dabei wurden schwerwiegende Details über die finanzielle Situation der Kanzlei bekannt. Die Pensionspläne sind mit rund 80 Millionen US-Dollar unterfinanziert, so die Behörde. Zudem erhebt die ‚New York Times‘ einen weiteren Vorwurf. Dewey soll bei ihrer 125-Millionen-Dollar-Anleihe vom März 2010 verschwiegen haben, dass sie Quereinsteigern kostspielige Garantiesummen zugesichert hat.
US-Presseberichten zufolge steht derweil auch einer der letzten verbliebenen Führungsköpfe der Sozietät vor dem Absprung: der renommierte Insolvenzspezialist Martin Bienenstock. Ihn soll es demnach zu Proskauer Rose ziehen. Parallel dazu gehen in den kommenden Tagen in mehreren Büros die Lichter aus. Die kalifornischen Büros in San Francisco und Los Angeles schließen am 15. Mai.
Am gleichen Tag soll auch in London bereits Schluss sein, so das britische Branchenmagazin ‚The Lawyer‘, das sich auf der Kanzlei nahe stehende Kreise beruft. Nach JUVE-Informationen aus der Kanzlei befinden sich auch die verbliebenen deutschen Dewey-Anwälte in Endverhandlungen mit potenziellen neuen Arbeitgebern. (René Bender)