Dewey

Richter stimmt Vergleichsplänen zu

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Der Konkursrichter der insolventen US-Kanzlei Dewey & LeBoeuf gibt grünes Licht für einen Vergleich über 71,5 Millionen US-Dollar mit den früheren Partnern der Sozietät. Rund 450 der 670 früheren Partner hatten eingewilligt, Teile ihrer Vergütungen aus den Jahren 2011 und 2012 zurückzuzahlen.

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Den Vergleich hatte der Insolvenzverwalter Albert Togut vorgeschlagen, um Ansprüche der Gläubiger bedienen zu können (mehr…). Durch die Annahme des Vergleichs sollen die Ex-Partner von einer möglichen Klage verschont bleiben.

Der Vorschlag sieht im Wesentlichen vor, dass je nach Einkommenshöhe zwischen 10 und 30 Prozent der Vergütungen aus den Jahren 2011 und 2012 zurückgezahlt werden müssen. Die Spanne der Rückzahlungsbeträge ist individuell sehr unterschiedlich und reicht von 5.000 US-Dollar bis zu 3,5 Millionen US-Dollar. Die ehemaligen deutschen Partner sollen bis zu 180.000 US-Dollar zahlen (mehr…). Umfangreiche Zahlen waren vor wenigen Wochen öffentlich bekannt geworden und in Medienberichten der Branchenmagazine ‚The Am Law Daily‘ aus den USA sowie ‚Legalweek‘ aus Großbritannien veröffentlicht worden.

Die deutliche Mehrzahl der Partner hatte dem Vergleich zugestimmt, sowohl weltweit als auch in Deutschland. Hierzulande hatte ihn nach JUVE-Informationen lediglich ein Partner abgelehnt. Im internationalen Maßstab waren die Rückzahlungsforderungen an die deutschen Partner vergleichsweise moderat. Das hiesige Büro in Frankfurt hatte im weltweiten Maßstab aber auch relativ niedrige Umsätze erzielt.

Ausgenommen von dem Vergleich waren lediglich die frühere Managementspitze Steven Davis, der ehemalige Executive Director Stephen DiCarmaine und der frühere Finanzchef der Kanzlei, Joel Sanders. Von den drei Hauptverantwortlichen wollen sich die Verwalter das Geld durch Klagen zurückholen.

Der Vergleich ist die erste beträchtliche Rückerstattung für die Gläubiger, die nach der größte Kanzleipleite der US-Geschichte mehr als 500 Millionen US-Dollar zurückforderten. Ursprüngliches Ziel war es, mindestens 50 Millionen US-Dollar zusammen zu bekommen.

Bei Kanzleipleiten sind sogenannte Erstattungsklagen (Clawback claims) gegen die früheren Partner häufig eines des wesentlichen Mittel der Gläubiger, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese ziehen sich oft über Jahre hin und sind für die beteiligten Parteien kostenintensiv. Im Fall von Dewey sollte dies vermieden werden. Die Gläubiger sollten frühzeitig einen Teil der Forderungen erhalten und die Partner das Kapitel abschließen können.

Allerdings ist es noch nicht sicher, dass es auch tatsächlich dazu kommt. Neben den Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters soll auch Barclays bereits Geld von den früheren Partnern zurückfordern. Über die Bank waren die Einlagen der Kanzlei finanziert worden. (René Bender)

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