Albert Togut, der Insolvenzverwalter der Sozietät, hatte die Forderungen an die weltweiten Partner von Dewey Ende Juli konkretisiert (mehr…). Der Vorschlag sieht vor, dass je nach Einkommenshöhe zwischen 10 und 30 Prozent der Vergütungen aus den Jahren 2011 und 2012 zurückgezahlt werden müssen (mehr…). Wesentliche Bemessungsgröße waren die in dieser Zeit erhaltenen Ausschüttungen, aber auch andere Aspekte haben eine wichtige Rolle gespielt. Unter anderem hat der Insolvenzverwalter auch berücksichtigt, in welcher Höhe die Partner bereits ihre Einlage erbracht haben.
Insgesamt sind die Zahlungen der deutschen Partner vergleichsweise moderat, in Italien etwa soll ein Top-Verdiener 1,4 Millionen US-Dollar berappen. Das deutsche Büro hatte allerdings im internationalen Vergleich auch relativ niedrige Umsätze erzielt.
Dewey hat eine beaufsichtigte Insolvenz nach Chapter 11 beantragt (mehr…). Ziel war es, die Gläubiger mit mindestens 50 Millionen US-Dollar aus Zahlungen der Ex-Partner zu befriedigen. Angeblich sind bislang bereits 70 Millionen US-Dollar zusammengekommen. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Vergleich von dem zuständigen US-Gericht abgesegnet wird.
Damit könnten Partner, die dem Vergleich zugestimmt haben, nicht weiter belangt werden. Für Betroffene, die den Vorschlag bislang noch nicht akzeptiert haben, gibt es noch eine zweite Chance. Mit dem Wissen, dass die Gesamtsumme bereits erzielt wurde, können sie sich nun ebenfalls anschließen, müssen dann allerdings einen Zuschlag von 25 Prozent in Kauf nehmen. Wer sich weiterhin weigert, muss damit rechnen, in den USA verklagt zu werden. Auch wenn die rechtliche Grundlage, auf der die Forderungen fußen, als zweifelhaft gelten, wollte sich darauf kaum jemand einlassen. Denn in diesem Fall droht ein langjähriger und kostenintensiver Prozess.
Neben dieser Rückzahlung soll auch Barclays bereits Geld von den Ex-Partnern fordern. Über die Bank sind die Einlagen finanziert worden. Jetzt werden die Darlehen fällig gestellt.