Zu den anstehenden Kosten für den Freshfields-Bericht erklärte sich der DFB-Interimspräsident Rainer Koch am Sonntag. Der genaue Betrag stehe noch nicht fest, weil bisher nicht alle Abrechnungen vorliegen, so Koch. Auf der Pressekonferenz zur Präsentation der Untersuchungsergebnisse am Freitag hatte der designierte DFB-Präsident Reinhard Grindel auf Nachfrage weit weniger konkret lediglich von einem Betrag in kleiner siebenstelliger Höhe gesprochen.
Wenige Tage nach der Pressekonferenz geht der Blick im Verband unterdessen nach vorne. Einer der nächsten der Termine, der fest ansteht, findet Ende des Monats vor der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) in Hamburg statt. Dorthin hatte sich der Verband Ende 2015 gewendet, um im Vorfeld des Freshfields-Reports eine drohende Verjährung etwaiger millionenschwerer Ansprüche gegen frühere Verantwortliche zu verhindern.
Die Anträge richten sich an Franz Beckenbauer, den einstigen Chef des WM-Organisationskomitees, dessen langjährigen Weggefährten Fedor Radmann, die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie den Ex-Generalsekretär Horst Schmidt. Es geht dabei zunächst um 6,7 Millionen Euro – jene ominöse Summe, die der DFB 2005 zahlte und von der lange nicht klar war, an wen sie ging und wofür.
Auch nach den Freshfields-Untersuchungen steht lediglich fest, wohin das Geld floss: an den inzwischen lebenslang gesperrten Ex-Fifa-Strippenzieher Mohamed Bin Hammam. Dies bringt vor allem Beckenbauer in Erklärungsnot, von dessen Konto die Zahlung nach Katar mittels eines unübersichtlichen Geflechts über Umwege in der Schweiz ihren Ausgang nahm. Aber auch die Rollen von Schmidt und Zwanziger dürften nun noch intensiver beleuchtet werden als ohnehin schon. Denn zumindest Schmidt wusste sehr frühzeitig von der Verschleierung des Geldflüsse. Beide hatten die Zahlung seinerseits freigegeben und falsch deklariert.
Schmidt wappnet sich für zivilrechtliche Ansprüche
Schmidt hat unterdessen JUVE-Informationen zufolge einen weiteren Rechtsberater mandatiert, der ihm hinsichtlich der möglichen zivilrechtlichen Ansprüche zur Seite stehen soll: Dr. Andreas Lotze, Partner der Essener Sozietät Aulinger. Zuvor hatte er zur Vertretung seiner Interessen bereits seinen langjährigen Anwalt Dr. Henrich Koos aus Aschaffenburg hinzugezogen sowie den Strafrechtler Dr. Bernd Groß von Feigen Graf.
Gegen Schmidt läuft derzeit parallel ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, ebenso wie gegen Zwanziger und Niersbach. Ob diese wie Schmidt nun neben ihren bisherigen Anwälten weitere hinzugezogen haben, ist derzeit nicht bekannt. Zwanziger verlässt sich rundum auf Dr. Hans-Jörg Metz, Partner bei Metz Lang & Kollegen im rheinland-pfälzischen Diez. Niersbach hat die Strafrechtlerin Renate Verjans, Partnerin der Sozietät VBB Rechtsanwälte, mandatiert.
Wie weit die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon gekommen ist, ist derzeit nicht bekannt. Die Frankfurter werden inzwischen jedoch von der Schweizer Bundesanwaltschaft unterstützt. (René Bender)