Im Ausgangsfall hatte das finnische Unternehmen Alands Vindkraft gegen Schweden geklagt, um Subventionen aus dem Nachbarland zu erhalten. Die EuGH-Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung, dass EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft rein national fördern dürfen. Der Richterspruch stärkt auch das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das auf Druck der EU-Kommission novelliert wurde. Vergangenen Freitag hat der Bundestag die Neufassung des Gesetzes beschlossen.
Das heutige Urteil ist insofern eine Überraschung, als der Generalanwalt bei der Verhandlung vor dem Gerichtshof im Januar dieses Jahres noch zugunsten der Finnen argumentiert hatte. Im Regelfall folgen die Richter dieser Argumentation. Die Bundesregierung wurde in dem Verfahren durch Thomas Henze, Leiter des Referats für Prozesse vor europäischen Gerichten im Bundeswirtschaftsministerium, vertreten. Er betreut auch die deutsche Klage gegen das EU-Beihilfeverfahren zum EEG.
Die heutige Urteilsbegründung unterstützt auch die Argumentation der Bundesregierung. Brüssel hatte im Eröffnungsbeschluss die deutsche EEG-Umlage als zollgleiche Abgabe kritisiert, die Deutschland auf Importstrom erhebt. Bei der aktuellen Reform hatte die Bundesregierung diesen Punkt allerdings außer Acht gelassen. Nun sieht sich die Bundesregierung darin bestätigt, dass das EEG keine unzulässige Beihilfe darstellt.
Ein anderes Urteil des Gerichtshofs hätte die deutsche EEG-Umlage stark unter Druck gesetzt. Wahrscheinlich wäre das gesamte System der deutschen Ökostromförderung aufgrund zu erwartender Milliardenforderungen ausländischer Stromproduzenten kollabiert. So hätten vor allem skandinavische Windstromerzeuger eine Beteiligung an der lukrativen deutschen Umlage fordern können. Die deutschen Strompreise wären entsprechend radikal angestiegen.