Erst waren es technische, nun sind es juristische Hindernisse, die dem Start des beA im Wege stehen. Der ursprüngliche Fahrplan sah vor, dass das beA schon Anfang 2016 freigeschaltet werden sollte. Das Postfach soll den rund 164.000 Rechtsanwälten und dem Kanzleipersonal die sichere elektronische Kommunikation untereinander und mit den Gerichten ermöglichen.
Doch dann verschob die für das Projekt federführende BRAK Ende November 2015 den Start wegen mangelnder Nutzerfreundlichkeit: Der beauftragte französische Dienstleister Atos musste nachbessern. Derweil reichten im Juni dieses Jahres zwei Rechtsanwälte beim AGH in Berlin Anträge gegen eine automatische Freischaltung des beA ein, denen der Gerichtshof statt gab. Da die Postfächer nicht einzeln freigeschaltet werden können, liegt das gesamte Projekt seitdem auf Eis.
Aus der BRAK verlautet nun, dass sie beim AGH Berlin die Aufhebung der beiden einstweiligen Anordnungen beantragt habe. Man sei zuversichtlich, dass der Anwaltsgerichtshof nun den Start des beA ermöglichen werde. Dabei geht es ohnehin zunächst nur um die Bereitstellung: Eine verbindliche Nutzungspflicht besteht erst ab dem 1. Januar 2018 – ein Datum, das nicht mehr in ganz ferner Zukunft liegt.