Erfolgreiches Lobbying

Großkanzleien bekommen Alternative zur LLP

Die Bundesjustizministerin hat gestern den Entwurf eines Gesetzes „zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)" vorgelegt. Damit tritt neben die herkömmliche Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Effekt: Die Haftung für berufliche Fehler wird auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

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Wolfgang Ewer
Wolfgang Ewer

Das Gesetz wurde seit Längerem erwartet. Ihm voraus ging ein intensives Lobbying der Anwaltsverbände. Entsprechend zufrieden äußerten sich Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher AnwaltVerein (DAV). Beide Berufsverbände begrüßten die neue Gesellschaftsform und wiesen in getrennten Stellungnahmen auf ihr Engagement in dieser Frage hin.

So gehe die Forderung nach einer Umgestaltung des Rechts der Partnerschaftsgesellschaft auf eine Initiative des DAV zurück, die im September 2010 der Deutsche Juristentag aufgegriffen hat. Die BRAK nimmt für sich in Anspruch, dass die vorgesehenen Regelungen weitgehend dem von der BRAK bereits im Frühjahr 2011 dem Ministerium unterbreiteten Gesetzesvorschlag entsprächen.

Motiv der Aktivitäten der Verbände war das in der Szene als „Flucht in die LLP“ bezeichnete Phänomen. In den vergangenen Jahren nahmen mehr und mehr deutsche Kanzleien die Rechtsform der englischen LLP an. Diese beinhaltet insbesondere für deutsche Freiberufler weitgehende Haftungsvorteile gegenüber der deutschen Partnerschaftsgesellschaft und sonstigen Personengesellschaften.

Dem DAV und seinem Präsidenten Wolfgang Ewer war vor allem ein Dorn im Auge, dass in die LLP nicht nur internationale Sozietäten wechselten, sondern auch deutsche Kanzleien mit weniger Partnern.

Tatsächlich wäre die nun geplante Gesetzesänderung aber wohl nicht ohne den Einfluss maßgeblicher deutscher Großkanzleien zustande gekommen. Es ist ein offenes Geheimnis im Markt, dass die drei als Partnerschaftsgesellschaft firmierenden deutschen Spitzensozietäten Hengeler Mueller, Gleiss Lutz und Flick Gocke Schaumburg bereits seit Mitte 2010 für eine Änderung der Gesetzeslage eintraten.

Auch das Justizministerium geht vor allem auf die Schwierigkeiten bei Großkanzleien ein. im Gesetzentwurf schreibt es, dass die Haftungskonzentration auf den Handelnden dort auf praktische Schwierigkeiten stößt, „wo Partnerschaftsgesellschaften eine gewisse Größenordnung überschreiten und Aufgaben von Teams innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft bearbeitet werden. […] Im Bereich von anwaltlichen Großkanzleien zeichnet sich daher ein Trend zum Rechtsformwechsel zur LLP nach englischem Recht ab“. (Jörn Poppelbaum)

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