Erneuter Weggang

Allen & Overy lässt globalen Arbeitsrechtschef in Selbstständigkeit ziehen

Allen & Overy lässt einen weiteren renommierten Partner in Deutschland ziehen: Ende November verabschiedet sich der Düsseldorfer Arbeitsrechtspartner Tobias Neufeld aus der Kanzlei, um sich selbstständig zu machen. Der 44-Jährige leitete bis zuletzt die globale Arbeitsrechtspraxis. Erst in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der Leiter der deutschen Prozesspraxis Daniel Busse Allen & Overy verlässt und in Frankfurt eine eigene Kanzlei gründet. Hintergrund von Neufelds Entscheidung sollen strategische Differenzen gewesen sein, in welcher Form die Kanzlei die datenschutzrechtliche Beratung aufstellt.

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Tobias Neufeld

Neufeld will zum Jahresende eine neuartige Beratungseinheit gründen, die Lösungen für Unternehmen an den Schnittstellen von Personal, Daten und Technologie anbietet. Rechtliche Kernkompetenzen sollen Arbeitsrecht, betriebliche Altersversorgung und Datenschutzrecht sein. Der Name der neuen Kanzlei steht noch nicht fest. 

Neufeld kam 2010 von Taylor Wessing zu Allen & Overy: Er war damals der erste Quereinsteiger im Arbeitsrecht und sollte den Aufbau der deutschen Praxis vorantreiben. Bei Taylor Wessing war Neufeld nur kurz, erst im Sommer 2009 war er von Ashurst dorthin gewechselt. Bei Ashurst hatte er seit 2002 als Associate gearbeitet. Begonnen hatte er seine berufliche Laufbahn zuvor bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton.

Strategische Differenzen

Der Arbeitsrechtspezialist berät im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, einer seiner Schwerpunkte liegt in der Beratung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Hier gehört Neufeld zu den deutschlandweit anerkannten Experten, zu seinen Mandaten zählten bislang unter anderem Allianz Global Investors, Allianz Real Estate, Vattenfall, Google und die Deutsche Telekom. Daneben war Neufeld zuletzt viel in datenschutzrechtlichen Themen für seine Mandanten aktiv, etwa für GlaxoSmithKline und Cerberus. Ein datenschutzrechtliches Beratungsfeld waren auch die Brexit-Themen internationaler Banken. Die jüngere Entwicklung Neufelds in Richtung Datenschutz ist der wesentliche Grund für seinen Ausstieg bei Allen & Overy. Denn über die Strategie, neben den arbeitsrechtlichen und bAV-Themen parallel zum Datenschutz zu beraten, gab es nach Informationen aller Beteiligten unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Kanzlei.

Die Arbeitsrechtsszene verfolgt die Entwicklungen bei Allen & Overy aufmerksam: Seit Neufelds Einstieg erlebte die Praxis mit dem Zugang der renommierten ehemaligen Hogan Lovells-Arbeitsrechtler Thomas Ubber und Dr. Hans-Peter Löw im Jahr 2011 einige sehr erfolgreiche Jahre. Insbesondere die Ernennung eines vierten Partners in Hamburg steht für die Zeit. Einhergehend mit der Restrukturierung der Kanzlei kämpft die Praxis allerdings seit einiger Zeit mit ihrer strategischen Ausrichtung. Wettbewerber wie Freshfields Bruckhaus Deringer oder Linklaters haben ihre Strategie bereits den Möglichkeiten der arbeitsrechtlichen Beratung innerhalb der Gesamtkanzlei angepasst. Vor diesem Hintergrund ist es wenig wahrscheinlich, dass Allen & Overy die Praxis nach Neufelds Weggang auf Partnerebene wieder verstärken wird. Allerdings wird nach Informationen der Kanzlei in Kürze ein auf die betriebliche Altersversorgung spezialisierter Counsel zu Allen & Overy wechseln.

In der Kanzlei sind im Arbeitsrecht nach Neufelds Wechsel noch 3 Partner, 2 Counsel und 13 Associates tätig. Auf Ebene der erfahrenen Associates hatte Allen & Overy zuletzt einige Weggänge zu verzeichnen, insbesondere in Hamburg.

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