Dr. Kersten von Schenck (55), Frankfurter Corporate-Partner von Clifford Chance, wird sich demnächst mit einer Anklage wegen Urkundenunterdrückung und Falschbeurkundung im Amt konfrontiert sehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Frankfurter Staatsanwaltschaft Ende November an, Anklage zu erheben. Die Vorwürfe beziehen sich auf das Protokoll der Hauptversammlung der Deutschen Bank aus dem Jahr 2003. Von Schenck, seit 1996 Notar, hatte dieses Protokoll geführt. Der Sachverhalt scheint unstreitig: Von Schenck soll einen Entwurf des Protokolls unterschrieben, später aber verändert haben, etwa um die Schreibweise von Namen zu korrigieren. Nur diese Endfassung wurde in die Urkundsrolle eingetragen, die Erstfassung vernichtet.
„Kersten von Schenck hat die Hauptversammlung 2003 der Deutsche Bank AG so protokolliert, wie es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und wie es von Notaren bei der Beurkundung anderer Hauptversammlungen in gleicher Weise gehandhabt wird“, hieß es aus der Kanzlei. Von Schenck habe sich bei der Beurkundung dieser Hauptversammlung absolut korrekt verhalten und aus fester Überzeugung zum Besten aller Beteiligten gehandelt.
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