Faktor X

„Im Preisrecht steckt viel Geld – es muss bekannter werden“

Die Bundesregierung plant die Novellierung des Preisrechts – nach 63 Jahren. Eine erste Konsultationsfassung durch das Wirtschaftsministerium dürfte Anfang 2017 vorliegen. Der Kieler Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht Dr. Christoph Brüning spricht mit JUVE darüber, warum eine Reform der Verordnung, mit der eine unabhängige Prüfung von Preisen und Gebühren eingefordert werden kann, notwendig ist.

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Christoph Brüning
Christoph Brüning

JUVE: Das Preisrecht gibt es schon lange, es fristet aber immer noch ein Schattendasein. Warum lohnt die Beschäftigung mit seiner Novellierung?
Christoph Brüning: Weil unser Wirtschaftswesen weiterhin Fälle von Marktversagen und Monopolstellungen aufweist. Und weil ohne Wettbewerb die Gefahr besteht, dass unternehmerische Interessen sich bei der Preisbildung gegenüber den behördlichen Nachfragern einseitig durchsetzen. Um dem zu begegnen, gibt es das Vergaberecht. Und eben das klassische Preisrecht, das aber kaum jemand kennt, auch weil mit der Novellierung des Vergaberechts die Gelegenheit verpasst wurde, das Preisrecht gleich mit zu novellieren.

Was unterscheidet das Preisrecht vom Vergaberecht?
Das Vergaberecht ist verfahrens- und das Preisrecht ist entgeltbezogen. Das Vergaberecht etabliert ein Verfahren, das ein wirtschaftliches Angebot garantieren soll. Vergaberechtlich ist allerdings auch ein Verfahren rechtmäßig, das nur einen Anbieter kennt. Ob das Angebot wirtschaftlich ist, kann dann keiner genau sagen. Das Vergaberecht löst also nicht alle Probleme. Ergänzend lässt sich mit dem Preisrecht in diesen Fällen die Preisbildung aktiv prüfen. Prüfreferenz sind die Kosten.

Wie kann man das Preisrecht zukunftsfähig machen?
Das Preisrecht muss bekannter werden. Es ist ein normativer Rahmen, der eine Preiskontrolle erlaubt. Unabhängig davon wird es seiner potenziellen Bedeutung nicht gerecht. Die gängige Marktbetrachtung dringt in vielen Wirtschaftssektoren nicht immer durch. Dies sehen wir auch daran, dass in vielen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts überlegt wird, das Problem individuell zu lösen – so zum Beispiel im Regulierungsrecht, das einen vielfachen Entgeltbezug kennt. Mit dem Preisrecht gibt es aber einen allgemeinen Weg, Entgelte zu prüfen. Es müsste – wie das Vergaberecht – mindestens in das GWB eingegliedert werden.

Was gibt es in der praktischen Anwendung zu optimieren?
Die Bedeutung des Preisrechts hat auch darunter gelitten, dass das Personal der Preisprüfer in den Wirtschaftsministerien reduziert oder anders eingesetzt wurde. Im Anwendungsbereich des Preisrechts steckt eine Menge Geld. Seine effektive Anwendung setzt allerdings voraus, dass Preisprüfer in ausreichender Zahl und in angemessener Zeit die vereinbarten Preise prüfen können.

Traditionell haben die Rüstungsindustrie und das Baurecht einen starken Bezug zum Preisrecht. Welche Sektoren sind heute noch betroffen?
Die netzgebundene kommunale Ent- und Versorgungswirtschaft ist ebenfalls betroffen. Vor allem kommunale Betriebe, die nicht dem Vergaberecht ausgesetzt sind. Denken Sie beispielsweise an Wasserbetriebe oder an den ÖPNV. Entgelte können hier unter Umständen ohne echten Kostenbezug verteuert werden. Beispielsweise auch um politische Ziele zu verfolgen: Stichwort Haushaltssanierung auf Kosten der Bürger.

Wie umfassend wird die Novelle ausfallen?
Ich gehe nicht von einer Novelle aus, die das Preisrecht in das Zentrum des öffentlichen Wirtschaftsrechts hebt. Aber eine Abschaffung des Preisrechts, die lange im Gespräch war, kommt auch nicht mehr infrage.

Das Gespräch führte Martin Ströder.

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