Finanzrecht

Addleshaw holt Partnerin von Luther

Autor/en
  • Ludger Steckelbach

Zum Februar wechselte Nadine Bourgeois zur englischen Kanzlei Addleshaw Goddard, die in Deutschland mit einem Hamburger Büro vertreten ist. Erst im Sommer 2019 war die Bank- und Finanzrechtlerin Bourgeois als Partnerin zu Luther in Frankfurt gestoßen. Für ihre neue Kanzlei soll sie eine entsprechende deutsche Praxisgruppe aufbauen.

Teilen Sie unseren Beitrag
Nadine Bourgeois
Nadine Bourgeois

Bourgeois berät bei Unternehmens-, Akquisitions- und Immobilienfinanzierung sowie finanziellen Restrukturierungen. Ihre Mandanten sind sowohl Banken und alternative Darlehensgeber als auch Kreditnehmer wie Unternehmen und Private-Equity-Fonds. Zu Luther brachte sie 2019 einige Mandanten von Norton Rose Fulbright mit wie etwa Veritas, die sie auch im vergangenen Jahr zu Finanzierungsfragen bei der finanziellen Restrukturierung beriet. Bei Addleshaw wolle sie wieder verstärkt international tätig sein.

Die Kanzlei hatte 2019 mit fünf Partnern von Bryan Cave Leighton Paisner in Hamburg eröffnet. Es war das erste europäische Büro der Kanzlei außerhalb Großbritanniens. Nun möchte sie eine bank- und finanzrechtliche Praxis in Deutschland aufbauen, die global dem Team Finance & Projects angehört. Hamburg bleibt derzeit einziger offizieller Standort, obwohl Bourgeois auch Büroraum in Frankfurt nutzen wird. Die Zahl der Partner im deutschen Büro steigt mit dem Zugang auf neun.

Mit der Eröffnung eines Pariser Büros im Januar, das mehr als 20 Anwälte für grenzüberschreitende Transaktionen, Konfliktlösung, Immobilien- und Handelsrecht umfasst, erweiterte Addleshaw ihre Präsenz in Kontinentaleuropa. Im vergangenen Jahr wuchs die Kanzlei auch in Deutschland, etwa mit dem Kartell- und Beihilferechtler Helge Heinrich, dem Vergabe- und Beihilferechtler Jan-Oliver Schrotz und dem Schiedsrechtler Felix Dörfelt.

Luther zählt im Bank- und Finanzrecht gut 20 Partner, davon unter der Leitung des Frankfurter Partners Christoph Schauenburg etwa fünf für Kredite und Akquisitionsfinanzierung.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema