Trauer bei Taylor Wessing und Schultze & Braun

Reinhard Bartholomäi und Thomas Kind verstorben

Gleich zwei bekannte Partner großer deutscher Kanzleien sind in den vergangenen Tagen verstorben. Der Taylor Wessing-Immobilienrechtler Dr. Reinhard Bartholomäi verstarb am 17. April im Alter von nur 42 Jahren, zwei Tage später musste Schultze & Braun den Verlust des 49-jährigen Insolvenzverwalters Thomas Kind verkraften.

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Beide Juristen gehörten zu den Stützpfeilern ihrer Praxen. Bartholomäi war der aktuell wohl bekannteste Immobilienrechtler von Taylor Wessing und einer der Praxisgruppenkoordinatoren. Der Frankfurter war sechs Jahre lang Mitglied der Partnerschaft. In dieser Zeit verdoppelte sich das Immobilienteam auf heute knapp 50, davon 24 Partner. Bartholomäi war 2004 als Senior Associate von Freshfields Bruckhaus Deringer ins Frankfurter Büro der deutsch-englischen Kanzlei gewechselt.

„Mit Bestürzung haben wir seinen Tod aufgenommen“, sagte Dr. Wolfgang Rehmann, Managing Partner von Taylor Wessing. „Wir kannten Reinhard Bartholomäi als angenehmen und integren Menschen und bei Mandanten und Kollegen sehr geschätzten Anwalt.“

Schultze & Braun-Partner Thomas Kind gehörte zu den langjährigen Partnern der Kanzlei und galt kanzleiintern als zweiter Mann hinter Namens- und Seniorpartner Dr. Eberhard Braun. Als langjähriger Leiter der Insolvenzverwaltersparte der Sozietät war Kind maßgeblich am Aufstieg von Schultze & Braun zu einer der führenden Spezialkanzleien für Insolvenz und Sanierung beteiligt. Kind hatte seine Berufslaufbahn 1990 im Acherner Stammsitz von Schultze & Braun begonnen und arbeitete dort bis zuletzt.

„Die Insolvenzverwaltung von Schultze & Braun verdankt Thomas Kind wesentliche Impulse, ohne ihn wäre sie heute nicht, was sie erreicht hat. Seine Art zu arbeiten wird für viele junge Kollegen Maßstab und Ansporn sein“, heißt es in einer Erklärung der Kanzlei. (Jörn Poppelbaum)

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