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Die Gründe für diese Fusion liegen in den Schwerpunkten beider Kanzleiteile. „Wir haben bei unseren zukünftigen Partnern die Ergänzung der Kapazitäten in neuen Rechtsgebieten und eine kritische personelle Masse gesucht, die für die Art unserer Arbeit und Mandate zukünftig unerlässlich sein wird“, erläutert Georg Arnecke die Fusionsentscheidung seiner Kanzlei. Ähnliche Motive bestätigt seinerseits Michael Siebold: „Zukünftig werden wir mit 20 Berufsträgern die richtige Größe für interessante Mandate haben, aber auch attraktiv für junge, qualifizierte Anwälte sein.“ Die neue gemeinsame Ausrichtung beschreibt Siebold weiter: „Arnecke Siebold wird sich zum einen auf die Beratung des deutschen Mittelstandes in den traditionellen Rechtsgebieten konzentrieren, zum anderen einer ausländischen Klientel, die nach Europa kommt, mit den bestehenden Erfahrungen im internationalen Rechtsverkehr und mit individueller Betreuung eine Alternative zu den Großkanzleien anbieten.“