Der Schutz vor Beschlagnahme und Weitergabe an Dritte erstreckt sich auf Zivil-, Handels- und Verwaltungsverfahren, gilt jedoch nicht für Straf- und Steuerverfahren.
Die Reform soll Frankreich an internationale Praktiken, insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtsraum, angleichen und als Schutzwall gegen die zunehmende Extraterritorialität ausländischer Gesetze dienen. Die Maßnahme wird als entscheidender Schritt für den Schutz der Unternehmen und die Souveränität Frankreichs sowie für den gesamten französischen Rechtssektor bewertet.
Die französischen Verbände AFJE (Association Française des Juristes d’Entreprise), der ANJB (Association Nationale des Juristes de Banque) und der Cercle Montesquieu begrüßten die Neuregelung ebenso wie die European Company Lawyers Association (ECLA) mit ihrer französischen Chefin Stephanie Fougou.
In Deutschland und auf europäischer Ebene geht der Kampf derweil weiter. Die EU-Kommission hatte zuletzt im November die Vertraulichkeit der Kommunikation verneint, weil es in der EU keine einheitliche Linie gibt und nur eine Minderheit der Mitgliedsstaaten das sogenannte Legal Privilege für Inhouse-Juristen anerkennt. Hierzulande setzen sich vor allem der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ), aber auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) für eine Stärkung der Position der Syndizi ein.