Früheres Frankreich-Team abermals vereint

Heide und Ihle wieder in einer Kanzlei

Der ehemalige Chefsyndikus von Adidas, Manfred Ihle, ist wieder als Anwalt tätig. Der 64-Jährige stieg im April als of Counsel bei der auf deutsch-französischen Rechtsverkehr spezialisierten Frankfurter Kanzlei Heide Rechtsanwälte ein.Ihle trifft dort auf einen Anwaltskollegen aus früheren Tagen: Mit Namenspartner Helmut Heide (64) hatte Ihle schon bei Fiedler & Forster zusammen gearbeitet. In der Kanzlei, deren Frankfurter Büro im Jahr 2000 in der US-Sozietät Coudert Brothers aufging, bildeten beide den Kern des Frankreich-Teams.

Teilen Sie unseren Beitrag

1998 trennten sich jedoch ihre Wege. Ihle ging als Rechtsvorstand zur Adidas-Salomon AG – die er bereits 1993 als anwaltlicher Berater der Investoren um den französischen Geschäftsmann Robert Louis-Dreyfus bei dessen Einstieg bei dem Sportartikelhersteller kennen gelernt hatte. Heide dagegen blieb bis Ende 2001 bei Coudert und machte sich 2002 selbstständig.

Nachdem Ihle im vergangenen Juli bei Adidas ausgeschieden war, soll er nun bei Heide das Gesellschaftsrecht verstärken. „Mit Manfred Ihle gewinnen wir nach Helmut Heide einen weiteren Vorreiter der deutsch-französischen Rechtsberatung und zudem einen ausgewiesenen Fachmann im Aktienrecht“, sagte der Leiter des Heide-Büros, Lutz Hartmann.

Darüber hinaus kam im April noch ein zweiter Anwalt als of Counsel zu Heide: Der 31-jährige Dr. Andreas Schwab soll das Gebiet Subventionsberatung aufbauen. Derzeit sitzt Schwab als Abgeordneter der CDU im Europaparlament. Er wird vor allem von Brüssel und Straßburg aus tätig werden. Der Anwalt war zuvor Referent im baden-württembergischen Kultusministerium und ist Herausgeber des deutsch-französischen Magazins ‚Le Forum Franco-Allemand’. (Jörn Poppelbaum)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de