Bislang ist unklar, welche Auswirkungen die Personalien auf den künftigen Kurs der Rechtsabteilung des größten deutschen Finanzinstituts haben werden. Mit der Deutschen Bank gut vertraute Anwälte spekulieren jedoch, dass mit der Ernennung der beiden Manager internationale und operative Fragestellungen stärkeres Gewicht erhalten werden.
So gilt Leithner, bisherige Co-Head der Division Corporate Finance, als Vertrauter Jains und als wichtigster Investmentbanker in Deutschland. Juristische Erfahrung hat der 1966 in Österreich geborene und in St. Gallen promovierte Wirtschaftswissenschaftler, anders als sein Vorgänger, nicht. Zwar war der noch amtierende Chief Risk Officer und Rechtsvorstand, Dr. Hugo Bänzinger, Zeit seines Lebens Banker, doch hatte er zuvor Recht an der Universität Bern studiert.
Der Aufstieg Richard Walkers in das eigentliche Machtzentrum der Bank, das Group Executive Committee, scheint dagegen auf jeden Fall eine Stärkung der Rechtskompetenz zu sein – deutet aber auch auf eine weitere Verschiebung der Machtverhältnisse innerhalb der Rechtsabteilung in Richtung der USA hin. Denn Walker entfernt sich nun einen weiteren Schritt von den anderen General Counsels der Deutschen Bank, darunter dem von Frankfurt aus für Deutschland und Osteuropa zuständigen Dr. Arne Wittig. Walker ist seit 2001 bei der Deutschen Bank und als in New York ansässiger globaler General Counsel oberster Jurist des Konzerns.
Die Deutsche Bank wollte die neuen Personalien auf Nachfrage nicht kommentieren. Dem Institut nahe stehende Anwälte glauben jedoch, dass der neue Vorstand künftig mehr Wert auf die Einschätzung anglo-amerikanischer Inhouse-Juristen legen wird. Diese stünden insbesondere beim Risiko-Management und internationalen Bankprodukten dem globaleren Ansatz unter Jain näher als die deutschen Inhouse-Juristen. (Jörn Poppelbaum, Marcus Jung)