JUVE: Stehen Arbeitsrechtler mit Spezialfragen zum Sozialrecht derzeit bei Ihnen Schlange?
Bettina Schmidt: Von Schlange stehen kann keine Rede sein. Doch tatsächlich ist das Sozialrecht in vielen größeren Kanzleien nicht gut abgebildet, weil es zu speziell ist. Deshalb arbeite ich für einige größere arbeitsrechtliche Praxen bzw. Kanzleien im Hintergrund.
Warum decken Kanzleien den Bereich nicht selbst ab?
Ich bilde seit mehr als 15 Jahren Arbeitsrechtler weiter – das Sozialversicherungsrecht zählt nicht gerade zu ihren Lieblingsthemen. Viele denken auch, sie brauchen es nicht. Deshalb wird es etwa auch auf Tagungen kaum berücksichtigt. Doch gerade in Krisenzeiten gibt es hier bei Neuregelungen viel zu beachten: Diese kann man nämlich nur verstehen, wenn man den Zusammenhang zwischen Arbeits- und Sozialrecht berücksichtigt. Es ist wichtig, sich in solchen Nischenthemen auszukennen. Deshalb bin ich auch strikt gegen eine zeitweise Aussetzung der Fortbildungspflicht, wie sie aktuell diskutiert wird.
Sind die Fragen in Zeiten von Corona die gleichen, die Ihnen im „normalen“ Arbeitsalltag auch gestellt werden?
Nein, die unterscheiden sich schon. Normalerweise berate ich eher zu Erwerbsminderungsrenten, betrieblichem Eingliederungsmanagement oder Sozialversicherungsprüfungen beim Einsatz von Fremdpersonal. Auch zu Betriebsprüfungen im Zuge von Restrukturierungen arbeite ich regelmäßig mit Arbeitsrechtskanzleien zusammen. Die regelmäßigen Anfragen zur Kurzarbeit, die sich jetzt stellen, hatte ich zuletzt nach der Wirtschaftskrise 2008.
Welche sozialrechtlichen Fragen sind in der Corona-Krise wichtig?
Arbeitgeber wollen wissen, inwieweit sie sich mit den Arbeitnehmern bzw. dem Betriebsrat abstimmen müssen, um Kurzarbeit einzuführen. Oder wie sie das Kurzarbeitergeld aufstocken können und welche Sozialversicherungsbeiträge sie leisten müssen. Ich fürchte aber, dass viele einfach mal machen, statt sich an ihren Anwalt zu wenden. Doch das dicke Ende kommt, wenn sie ihre Abrechnungslisten bei der Arbeitsagentur einreichen. Denn rund um das Kurzarbeitergeld gibt es viele Spezialfälle, beispielsweise beim Mutterschutz, und der Arbeitgeber trägt das Risiko, wenn ein Antrag falsch gestellt wurde.
Zeigt sich der aktuelle Beratungsbedarf auch in Ihren Seminaren?
In meiner ersten Online-Fortbildung zum Thema Kurzarbeitergeld waren mehr als 70 Teilnehmer dabei, sonst sind es bei derartigen Seminaren eher die Hälfte …
Das Gespräch führte Annette Kamps.