„Hamburg hat traditionell sehr starke Handelsbeziehungen mit China und gilt als Eingangstor für den europäischen Wirtschaftsraum. Wir freuen uns, dass unsere Initiative auch international auf so viel Resonanz gestoßen ist“, so Dr. Eckart Brödermann, Vorsitzender des Trägervereins. „Gleichzeitig zeigt dieser Zuspruch, dass es notwendig war, diese Lücke in der Schiedsgerichtsbarkeit zu schließen.“
Hinter dem CEAC steht ein Trägerverein, der Unternehmen und Juristen mit Interesse an internationalen Handelsbeziehungen mit China offensteht. Der Chinese European Legal Association sind bereits 470 Mitglieder aus 47 Nationen beigetreten. Darunter befinden sich auch Sozietäten wie Clifford Chance, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller, die CMS-Allianz, Luther sowie der asiatische Kanzleiverbund HJM Asia Law &Co. Um die Akzeptanz zukünftiger Schiedssprüche des CEAC zu gewährleisten, bestehen die Gremien zu gleichen Teilen aus Chinesen und Spezialisten aus den anderen Mitgliedsnationen: Vorsitzender des internationalen Beirats ist der ehemalige Präsident der chinesischen Rechtsanwaltskammer Gao Zongze aus Peking. Neben der chinesischen Rechtsprofessorin Dr. Lin Ma weist das Geschäftsführergremium des CEAC mit Axel Neelmeier, Partner bei Schulz Noack Bärwinkel, einen im deutsch-chinesischen Rechtsverkehr erfahrenen Anwalt auf. Als drittes Mitglied agiert Christine Heeg-Stelldinger, Associate bei Brödermann & Jahn in Hamburg.
Das CEAC ist nicht der erste Versuch das internationale Ansehen des Schiedsstandorts Deutschland zu steigern. Bereits Im Dezember 2005 schloss die Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) mit der Weltbankgruppe ein Abkommen, wonach ICSID-Verfahren auch im Frankfurt International Arbitration Center (FIAC) durchgeführt werden können. Seitdem ist Frankfurt eine von lediglich zwei europäischen Städten, die als Schiedsort außerhalb der Weltbankniederlassungen bei Investitionsschutzverfahren anerkannt sind. Anders als beim FIAC, ist die DIS als nationale Organisation diesmal jedoch nicht bei der Errichtung des CEAC eingebunden. Zu dieser Entwicklung war aus der DIS bis zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten.