Hertin

Presserechtler Schertz macht sich selbstständig

Der renommierte Presserechtler Dr. Christian Schertz (38) wird gemeinsam mit dem Sportrechts-Spezialisten Simon Bergmann (41) die Berliner Kanzlei Hertin Anwaltssozietät verlassen. Die beiden Partner eröffnen im Januar unter dem Namen Schertz & Bergmann eine eigene Kanzlei in der Hauptstadt.

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Schertz sagte, die Entscheidung für ein Ausscheiden aus der auf gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht spezialisierten Kanzlei Hertin sei bereits im Juni gefallen. „Ziel ist es in der Zukunft noch gebündelter den Bereich Persönlichkeits-, Presse- und Medienrecht für die Mandanten anzubieten. Hierzu war eine Trennung von der Beratung für technische Schutzrechte sinnvoll“, erklärte Schertz. Und weiter: „Von uns betreute Mandanten erwarten eine möglichst umfassende Beratung in den genannten Rechtsgebieten. Die neu gegründete Kanzlei Schertz & Bergmann wird eindeutig den Schwerpunkt im Medien- und Presserecht, Film- und Sportrecht haben.“

Die beiden Anwälte werden von zwei Associates begleitet. Weitere Einstellungen seien im nächsten Jahr geplant. „Wir wollen das Büro auf möglichst breite Beine stellen“, so Schertz zu den künftigen Plänen.

Schertz ist seit 1997 bei Hertin, seit 1999 als Partner. Zuvor war er drei Jahre in der Urheberrechtsboutique Dr. Senfft, Kersten, Voss-Andreae & Schwenn in Hamburg tätig. Der Anwalt zählt zahlreiche Prominente wie Nina Hagen, Heinz Hoenig und Alfred Biolek sowie Sportler und Politiker zu seinen Mandanten. Darüber hinaus betreut er auch drei Berliner Tageszeitungen und mehrere Unternehmen im Presse- und Persönlichkeitsrecht.

Bergmann arbeitet seit 1994 als Rechtsanwalt überwiegend im gewerblichen Rechtsschutz, Medienrecht sowie insbesondere im Sportrecht. Hier ist er vor allem durch seine Vertretung mehrerer Einzelsportler, darunter auch Claudia Pechstein und Anni Friesinger, bekannt.

Hertin hatte erst kurz zuvor ihre Kooperation mit der Bochumer Rechts- und Patentanwaltskanzlei Schneider & Behrendt bekannt gegeben. „Wir werden weiterhin konzentriert in den klassischen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes arbeiten, gerade auch im Hinblick auf die gerade eingegangene Kooperation mit Schneiders & Berhrendt“, erklärte nun Partner und Patentanwalt Dr. Tobias Boeckh. „Mit Herrn Schertz und Herrn Bergmann werden wir jedoch auch weiterhin in Kontakt bleiben und die vorigen Synergieen nach wie vor nutzen.“

Bei Hertin verbleiben künftig drei Partner, neben Boeckh sind dies Namensgeber Prof. Dr. Paul-Wolfgang Hertin sowie Hermann-Josef Omsels.

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