Es gehe bei den derzeitigen Planungen nicht darum, einen Nachfolger für den seit 1997 amtierenden IG Metall-Justiziar Michael Blank zu suchen, stellte der IG Metall-Sprecher anderslautende Pressemeldungen richtig. Blank bleibe bei der Gewerkschaft.
Die Vergabe von Rechtsberaterverträgen an externe Spezialisten durch Gewerkschaften ist Insidern zufolge nichts Neues. So ließ sich die IG Metall bereits früher durch den legendären Frankfurter Arbeitsrechtler Kurt Thon beraten, der eine der ersten rein arbeitsrechtlich ausgerichteten Praxen in Deutschland aufgebaut hatte und dessen Sohn Horst die Kanzlei heute in Offenbach weiterführt. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi lässt sich durch den Frankfurter Honorarprofessor Otto Ernst Kempen beraten.
Die Kanzlei Stein, Hunnekuhl und Collegen ist bereits seit rund zehn Jahren umfangreich im Auftrag des IG Metall-Vorstands tätig, unter anderem bei der Gründung sogenannter Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung oder bei der Großpleite der Bremer Vulkan-Werft. BQG werden bei großen Unternehmensinsolvenzen häufig als Auffanggesellschaften für betroffene Arbeitnehmer gebildet, die so befristet vor der unmittelbar drohenden Arbeitslosigkeit bewahrt werden. Gemeinsam mit seinem 2001 verstorbenen Kollegen Jörg Stein war Hunnekuhl ein Vorreiter beim Einsatz von BQG, die als lukratives arbeitsmarktpolitisches Instrument gelten. Beide Anwälte bauten in den neunziger Jahren mit MyPegasus den bis heute bundesweit größten und bekanntesten BQG-Betreiber auf.